XXV I.
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Bristol und anderen Ausrüstungshäfen für Sklavenschiffe waren
eigens zu dem Zwecke unternommen worden, die jährlichen
Verluste mit zahlenmäfsigen Beweisen belegen zu können.
Aus eigener Anschauung und aus Unterredungen mit Augen
zeugen wollte er die Verhältnisse kennen lernen. Die An-
werberollen und Mannschaftslisten der Afrikafahrer, welche
er sich zu verschaffen wufste, boten ihm das Beweis
material für die obige Behauptung. In seinem „Essay usw.“
(S. 34 ff.) veröffentlichte er seine Ergebnisse. „Unsere Matrosen
dienen auf Sklavenschiffen sehr ungern. Im Frühjahr, wo die
meisten Schiffe ausrüsten, können die Sklavenkapitäne ge
wöhnlich keine Mannschaften finden. Nur durch betrügerische
Versprechungen höherer Löhne, durch Vorschüsse, Beförde
rung zum Maaten, durch Anheuerung in der Trunkenheit usw.
werden die Leute zum Dienst herangelockt. Der Kontrakt,
der von Rechts wegen vor der Abreise unterzeichnet werden
müfste, wird den Mannschaften erst nach der Abfahrt zu flüch
tiger Kenntnis gebracht und hinterher oft gefälscht, zum Vor
teil des Kapitäns, der dadurch unbeschränkte Gewalt über
seine Mannschaften bekommt“ (S. 38 ff).
An der afrikanischen Küste begann die Hauptleidenszeit
für die armen Matrosen. Der monatelange Aufenthalt an den
heifsen, sumpfigen Küstenniederungen, die schroffen Tempera
turwechsel von Tag zu Nacht, dazu das verdorbene Essen
und Wasser sowie das Schlafen im Freien oder in ungedeckten
Booten erzeugten Fieber, Ruhr, Skorbut unter den Mann
schaften. Die geringste Verletzung, jede Schramme eiterte zu
einem gefährlichen Geschwür und führte oft zum Tode. Hatte
der Kapitän endlich seine Menschenladung zusammen, so kehrte
er seine wahre Gesinnung hervor. Barbarische Strafen, lebens
gefährliche Misshandlungen wurden aus den geringfügigsten
Anlässen verübt. Viele Matrosen desertierten schon vor der
Abfahrt; diejenigen, welche blieben, hatten schlimme Qualen
auszuhalten. Erreichten sie glücklich die Heimat wieder und
wollten bei einem englischen Advokaten über die ausgestandene
Behandlung Klage führen, so wurden sie meistens abgewiesen,
weil die englischen Rechtsgelehrten häufig Sklavenhändler zu
ihren Klienten hatten und deshalb von vornherein gegen die
Matrosen eingenommen waren. Aufserdem wurden die Matrosen
durch eine Kontraktsbestimmung am Klagen verhindert, welche
lautete: Wer innerhalb 25 Tagen nach seiner Entlassung über
irgendeinen Vorfall an Bord eine Klage einreicht, ohne sie
den Schiffsoffizieren oder „Eigentümern unterbreitet zu haben,
soll 50 £ Strafe zahlen“. — Die furchtbaren Wirkungen
solcher Barbarei sprachen sich laut Clarksons Berichten in
folgenden Zahlen aus: „Die 88 Sklavenschiffe, welche im
September 1787 nach Liverpool zurückkehrten, hatten im
ganzen 3082 Mann Besatzung, wovon 031, d. h. 1 4 bis Ve, als