Full text: Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

XXV I. 
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Bristol und anderen Ausrüstungshäfen für Sklavenschiffe waren 
eigens zu dem Zwecke unternommen worden, die jährlichen 
Verluste mit zahlenmäfsigen Beweisen belegen zu können. 
Aus eigener Anschauung und aus Unterredungen mit Augen 
zeugen wollte er die Verhältnisse kennen lernen. Die An- 
werberollen und Mannschaftslisten der Afrikafahrer, welche 
er sich zu verschaffen wufste, boten ihm das Beweis 
material für die obige Behauptung. In seinem „Essay usw.“ 
(S. 34 ff.) veröffentlichte er seine Ergebnisse. „Unsere Matrosen 
dienen auf Sklavenschiffen sehr ungern. Im Frühjahr, wo die 
meisten Schiffe ausrüsten, können die Sklavenkapitäne ge 
wöhnlich keine Mannschaften finden. Nur durch betrügerische 
Versprechungen höherer Löhne, durch Vorschüsse, Beförde 
rung zum Maaten, durch Anheuerung in der Trunkenheit usw. 
werden die Leute zum Dienst herangelockt. Der Kontrakt, 
der von Rechts wegen vor der Abreise unterzeichnet werden 
müfste, wird den Mannschaften erst nach der Abfahrt zu flüch 
tiger Kenntnis gebracht und hinterher oft gefälscht, zum Vor 
teil des Kapitäns, der dadurch unbeschränkte Gewalt über 
seine Mannschaften bekommt“ (S. 38 ff). 
An der afrikanischen Küste begann die Hauptleidenszeit 
für die armen Matrosen. Der monatelange Aufenthalt an den 
heifsen, sumpfigen Küstenniederungen, die schroffen Tempera 
turwechsel von Tag zu Nacht, dazu das verdorbene Essen 
und Wasser sowie das Schlafen im Freien oder in ungedeckten 
Booten erzeugten Fieber, Ruhr, Skorbut unter den Mann 
schaften. Die geringste Verletzung, jede Schramme eiterte zu 
einem gefährlichen Geschwür und führte oft zum Tode. Hatte 
der Kapitän endlich seine Menschenladung zusammen, so kehrte 
er seine wahre Gesinnung hervor. Barbarische Strafen, lebens 
gefährliche Misshandlungen wurden aus den geringfügigsten 
Anlässen verübt. Viele Matrosen desertierten schon vor der 
Abfahrt; diejenigen, welche blieben, hatten schlimme Qualen 
auszuhalten. Erreichten sie glücklich die Heimat wieder und 
wollten bei einem englischen Advokaten über die ausgestandene 
Behandlung Klage führen, so wurden sie meistens abgewiesen, 
weil die englischen Rechtsgelehrten häufig Sklavenhändler zu 
ihren Klienten hatten und deshalb von vornherein gegen die 
Matrosen eingenommen waren. Aufserdem wurden die Matrosen 
durch eine Kontraktsbestimmung am Klagen verhindert, welche 
lautete: Wer innerhalb 25 Tagen nach seiner Entlassung über 
irgendeinen Vorfall an Bord eine Klage einreicht, ohne sie 
den Schiffsoffizieren oder „Eigentümern unterbreitet zu haben, 
soll 50 £ Strafe zahlen“. — Die furchtbaren Wirkungen 
solcher Barbarei sprachen sich laut Clarksons Berichten in 
folgenden Zahlen aus: „Die 88 Sklavenschiffe, welche im 
September 1787 nach Liverpool zurückkehrten, hatten im 
ganzen 3082 Mann Besatzung, wovon 031, d. h. 1 4 bis Ve, als
	        
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