Full text : Antike Wirtschaftsgeschichte

Finanzen,  Recht.

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ihrer  Standesgenossen  Machtmittel  den  Wucherern  zur  Eintreibung
der  Gelder,  an  denen  sie  selbst  dann  partizipierten.  Dabei  war
die  Rücksichtslosigkeit  gegenüber  den  Provinzialen  vielfach  eine
grenzenlose,  und  man  könnte  mit  Recht  von  einer  Art  Provinzialkoller ­
  sprechen,  so  wie  man  heute  von  einem  Tropenkoller  spricht
(Cicero,  Gegen  Verres).  Betrug  und  Unterschleife  waren  dabei,
sowohl  unter  den  römischen  als  auch  unter  den  einheimischen
Beamten,  etwas  Gewöhnliches  (Cicero,  An  Attikus  VI,  2).  Die
Kaiserherrschaft  war  unter  diesen  Umständen  für  viele  Gebiete
eine  wahre  Erlösung  und  die  Lobreden  oft  wirklich  ernst  gemeint.
Da  die  Verpachtung  der  Steuern  viel  einbrachte,  war  die  Regierung ­
  gegen  die  Steuerpächter  überaus  rücksichtsvoll,  wodurch
die  tatsächliche  Macht  dieser  Leute  vielfach  so  groß  wurde,  daß
hohe  Beamte  sich  ihnen  beugen  mußten.  Neben  den  genannten
Einnahmen  wären  noch  die  Abgaben  bei  der  Freilassung  und
beim  Verkauf  von  Sklaven  zu  erwähnen,  die  keinen  unerheblichen
Ertrag  brachten.
Der  römische  Bürger  zahlte  im  allgemeinen  in  der  Zeit  der
Republik  keine  direkten  Steuern,  doch  kam  es  vor,  daß  er  gelegentlich ­
  eines  Kriegszuges  eine  bestimmte  Abgabe  leisten  mußte,
die  aber  mehr  den  Charakter  einer  Zwangsanleihe  trug,  da  die
Rückzahlung,  wenn  irgend  möglich,  aus  dem  Kriegsertrag,  d.  h.
aus  der  Beute,  aus  dem  Erlös,  der  aus  dem  Verkauf  der  Gefangenen ­
  zustande  gebracht  wurde  usw.,  erfolgte  (Dionys  v.  Halikarnaß ­
  V,  47).  Schon  seit  der  Mitte  des  2.  Jahrhunderts  hörte  die
Erhebung  dieser  Abgabe  im  allgemeinen  auf  (Cicero,  Über  die
Pflichten  II,  76).  Die  Kriegseinnahmen  gehörten  in  der  römischen
Republik  zu  den  wichtigsten  der  Staatskasse  und  waren  ausreichend
regelmäßig.  Erst  die  Friedenszeit  unter  den  Kaisern  ließ  andere
Einnahmequellen  bedeutsamer  werden.  Ein  Teil  dieser  Einnahmen
wurde  häufig  dazu  verwendet,  Tempel  zu  errichten  (Dionys  v.
Halikarnaß  VI,  94).
Die  großartige  Entwicklung  zur  Weltwirtschaft  übte  auch  auf
das  Rechts  leb  en  einen  entscheidenden  Einfluß  aus.  Schon  früh
wurde  jenes  Zeitalter  der  Barbarei  in  Rom  überwunden,  das
den  Fremden  für  rechtlos  erklärte,  indem  man  durch  Gastfreunde
eine  Art  Vertreter  für  ihn  schuf.  Um  die  Mitte  des  3.  Jahrhunderts ­
  v.  Chr.  schuf  man  eine  eigene  Behörde  für  die  Rechtsprechung, ­
  die  Verträge  zwischen  Römern  und  Ausländern  sowie
dieser  untereinander,  indem  für  Streitfälle,  welche  dieselben
NNuG  358:  Neurath,  antike  Wirtschaftsgeschichte.  8
            
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