Full text: Antike Wirtschaftsgeschichte

144 Achtes Kapitel. Ausbau und Ende der antiken Weltwirtschaft. 
geführt haben, weil der Staatshaushalt dadurch empfindlich ge 
stört worden wäre. Aber schließlich wurde die Verpachtung viel 
fach in den Hintergrund gedrängt, wobei die direkte Erhebung der 
Grundsteuer zunahm. Entsprechend der ganzen Umwandlung der 
römischen Wirtschaftsverhältnisse gegen Ende der Kaiserzeit, wur 
den die Steuern wieder in natura erhoben, und zwar nicht nur 
die Grundsteuer, sondern alle möglichen Abgaben. Die Leistungen 
wurden in den verschiedensten Gegenständen, Nahrungsmitteln, 
Rohstoffen und Ganzfabrikaten festgesetzt. Die Rohstoffe z.B. wurden 
zum Teil für die Staatsfabriken, so die Tuchfabriken verwendet, 
die von großer Bedeutung waren und erhebliche Einnahmen sicher 
ten. Die Spezifikation der Naturalsteuern entsprach den Leistungen 
des Staates an seine Bürger, die ebenfalls spezifiziert erfolgten. 
So erhielten gegen das Ende der Kaiserzeit die Beamten Hunderte 
von Gegenständen zugewiesen, von den Lebensmitteln und den 
Tragtieren an bis zu den Schnallen und Beischläferinnen aus der 
Menge der Gefangenen. Während manche Gegenden Fleisch an 
die Fleischerkorporation zu liefern hatten, andere Getreide an die 
Bäckerorganisation, mußten wieder bestimmte Organisationen Sättel, 
Kleider usw. an die Armeeverwaltung abführen. Es kehrten Ver 
hältnisse wieder, die in Ägypten ein blühendes und mächtiges 
Staatswesen ermöglichten, während sie hier den Untergang nicht 
aufzuhalten vermochten. Die eben geschilderte Tendenz, die Kor 
porationen für die Steuer haftbar zu machen, führte allmählich 
dazu, daß überhaupt die eigentlichen Steuerträger nicht mit dem 
Staate zu tun hatten, sondern nur mit ihren Genossenschaften. 
Da überdies die Einflußnahme des einzelnen auf die Höhe der 
Steuer fehlte, mußte der Druck besonders erbittern. Wir sahen 
bereits oben (S. 133), daß man sich vielfach der Last auf alle nur 
mögliche Weise zu entziehen suchte, und trotz aller Zwangsmittel — 
man scheute sogar vor der Prügelstrafe nicht zurück — kam es in 
manchen Distrikten geradezu zu Massendesertionen der Steuer 
pflichtigen. Sonst war alles mit Leistungen verknüpft, so mußte 
man z. B. bei Amtsübernahme Zahlungen leisten (Plinius, Briefe X, 
113). Alle diese Vorkehrungen kreuzten sich mit andern Bestre 
bungen der Regierungen, Ordnung in das Wirtschaftsleben zu 
bringen. Während man auf der einen Seite schließlich dazu kam, 
die Naturalwirtschaft wieder einzuführen, wollte man auf der 
andern die Geldwirtschaft regulieren, und zwar durch das auch 
in der neueren Wirtschaftsentwicklung anzutreffende Mittel der
	        
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