Christentum.
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sich auch allmählich Autoren, die sich mit dem heidnischen Staat
zunächst theoretisch abfanden, indem manches prinzipiell als Or
ganisation zur Friedensstiftung gebilligt wurde, bis allmählich die
Kirche in den Staat hineinwuchs und dann auch ein eigenes
Wirtschaftssystem bildete. Aber dieselben Autoren, die dafür waren,
sich der Friedensordnung des Staates einzufügen, förderten auch
manche Neigung der Christen zu einem staatlich indifferenten Ver
halten. Man hatte der Stoa vorgeworfen, daß sie das Individuum
derart vom äußeren Leid emanzipiere, daß der Philosoph den Ty
rannen ebensowenig fürchte wie etwa ein Wahnsinniger. Auch
vom Christen sagte man, daß er bereit sei, furchtlos der Staats
gewalt gegenüberzutreten, die so über ihn weniger Macht besitze
als über die andern Untertanen, wenn sie etwas erzwingen wolle.
Diese Fähigkeit zum Widerstand wurde durch eine gewisse anti
nationale Strömung noch gefördert. So meinte z. B. Augustinus,
daß es an sich ganz gleichgültig sei, unter wessen Herrschaft man
sich befinde, wenn man nur nicht gezwungen werde, etwas zu tun,
was man verabscheue. Wenn der Wechsel der Herren nicht durch
Kriege erfolge, wäre an sich eigentlich nichts dagegen einzuwenden
(Augustinus, Von der Gemeine des Herrn V, 17).
Die Organisation der finanziellen Verwaltung in der älte
ren Kirche läßt sich mit der späteren kaum vergleichen. Erst handelte
es sich im wesentlichen um freie Beiträge, die freilich nach einer
gewissen Ordnung an die Presbyter, Diakonen und Vorleser zur
Verteilung gelangten (Syrische Didaskalia 9). Aber so entwickelt
auch vielfach die christliche Gemeindeverwaltung war, die volle
wirtschaftliche Bedeutung erlangte die Kirche erst zu der Zeit, als
sie seit dem 4. Jahrhundert staatliche Funktionen in größerem
Maßstab übernahm, als Italien sich immer mehr in eine Wüstenei
verwandelte und schließlich im 6. Jahrhundert die Einwohnerzahl
von Rom etwa ein halbes Hunderttausend betrug. Wenn auch
um die Mitte des 6. Jahrhunderts Justinian die Verhältnisse
Italiens ju ordnen sich bemühte, so begann sich doch der Papst
in immer stärkerem Maße an der Verwaltung und Jurisdiktion
in Rom zu beteiligen. Die Kirche verteilte in derselben Weise Ge
treide an das Volk, wie es vordem die Kaiser getan hatten, oft
gegen den Willen der Regierung, die sich die Gewalt nicht wollte
entreißen lassen. Und wenn auch diese Getreidespenden zeitweilig
formell von der Freigebigkeit eines Privatmannes, des Papstes ab
hingen, so wurde dadurch dennoch die kirchliche Organisation gestärkt.