54 Viertes Kapitel. Das griechische Wirtschaftssystem.
der Niederwerfung Athens durch Sparta mit Emigranten besiedelt
wurde, die in der Welt zerstreut waren. Die Spartaner benutzten
die Insel im 4. Jabrhundert vor allem dazu, um von dort aus
die nach Athen fahrenden Getreideschiffe abzufangen. Späterhin
kam Ägina unter mazedonische Herrschaft, um dann in den Achä-
ischen Bund einzutreten, bis schließlich die Römer erschienen (Po
lybius IX, 42).
Ähnliche Kämpfe hatte Athen mehrfach zu bestehen. Die da
durch entstandenen Verwicklungen führten zwischen den griechi
schen Staaten zu großen Kriegen, von denen einige unter dem
Namen des Peloponnesischen Krieges zusammengefaßt werden.
In diesen Kämpfen wurde die Macht Athens wesentlich verringert,
doch auch die Kräfte der anderen Staaten litten sehr. Die Bil
dung eines Attischen Reiches gelang nicht, da Athen weder den
einzelnen Staaten gleiche Rechte mit sich einräumen wollte, was
zu einem Bundesstaat geführt hätte, noch die fremden Bürger mit
seinen eigenen gleichstellen wollte, was möglicherweise die Bildung
eines Einheitsstaates ermöglicht hätte. Die athenische Herrschaft
bewirkte einen regen Handel, den Athen teilweise monopolisierte;
so besaß es z. B. das Handelsmonopol für Zinnober auf Keos.
Eine große Einnahme erhielt Athen aus den Zöllen und Abgaben,
die es im Bundesgebiet vertragsmäßig erhob. Da alle fremden
Jndustrieartikel leicht zu beschaffen waren, konnte sich Athen Spezial
industrien zuwenden. Die Industrie trat besonders in den Vorder
grund, weil eine gesicherte Bodenbebauung oft unmöglich war, da
nach damaligem Kriegsbrauch jeder feindliche Einfall die Vernich
tung der Ernte und vieler Kulturen bedeutete, so der Öl- und
Weinpflanzungen, deren Erneuerung immer lange Jahre dauerte.
Man sah im Gegner selten den späteren Mitbürger, Untertanen
oder Konsumenten, sondern meist nur den Konkurrenten, den man
möglichst zu schädigen suchte. Vor allem sicherte sich Athen die Zu
fuhr von Lebensmitteln aus Ägypten, Sizilien und dem Schwarzen
Meer (Xenophon, Haushaltungskunst 20). Diese Produkte waren
nur bei einem starken Export von Jndustrieartikeln zu erlangen.
Um den sich mächtig entfaltenden Handel zu fördern, wendete Athen
sein Augenmerk dem internationalen Privatrecht zu und setzte es
durch, daß im Bereich des Bundes ein Teil der Gerichtsbarkeit
ihm zugewiesen wurde. Aber wenn auch nicht immer in Athen
Recht gesprochen wurde, so rezipierten doch wenigstens viele Bundes
staaten athenisches Recht, sei es freiwillig, da Athen ein gut aus-