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geführt, dass zum Zusammenschmelzen von Kalk und Kohle
Hitzegrade nötig seien, die nur in elektrischen Oefen möglich
sind; die hierzu nötige Kraft sei nur in Gebirgsländern ausreichend
vorhanden; Wasserkraft sei in Deutschland teuer,
darum müsse ein Ausgleich der Preise durch Zölle herbeigeführt
werden. Ein Zoll von M. 4. - würde hierzu vollständig
genügen. Ein Zoll von M. 10.— steht auch in gar keinem
Verhältnis zum Werte des Calciumcarbids.
Berliner Blau, das bisher zollfrei war, sollte nach dem
Entwürfe mit einem Zoll von M. 10. belegt werden, obwohl
die Ausfuhr rund das 15fache der Einfuhr beträgt, mit der
Begründung, dass der Rohstoff für dieses Fabrikat, nämlich
das Blutlaugensalz mit M. 8.— Zoll belastet sei. Von BÍutlaugensalz
aber wird ungefähr 05 mal so viel ausgeführt wie
eingeführt. Die Regierung zieht hieraus nicht die Folgerung
der Abschaltung des Zolles auf Blutlaugensalz, sondern führt
lieber einen Zoll auf das weiter verarbeitete Fabrikat ein. Der
Zoll auf Blutlaugensalz hat auch als Verhandlungszoll nicht
die geringste Bedeutung. Der für das Berliner Blau projektierte
Zoll wurde natürlich heftig bekämpft, besonders unter
Hinweis auf die Belastung der Konsumenten, namentlich der
Malermeister. Bei dieser Position läge ein eminentes Mittelstandsinteresse
vor, das unbedingte Zollfreiheit erheische. Aus
gleichen Gründen wurde ein Zollsatz von M. 1.— beantragt,
aber beide Anträge wurden abgelehnt und der Zoll von M. 10.—
angenommen.
Ultramarin soll mit einem Zoll von M. 15.— belastet
werden. Auch hier wurde Zollfreiheit beantragt, weil ein
Ultramarinkartell bestehe, das den deutschen Markt beherrsche;
diesem Kartell aus den Taschen mittelloser Wäscherinnen noch
extra Vorteile zuzuführen, läge keine Veranlassung vor. Obgleich
durch diesen ausserordentlich hohen Zoll auch sehr viele
Industrien geschädigt werden, wurde die Regierungsvorlage
angenommen.
Bleimennige, Bleiweiss, das bisher zollfrei war, wird
mit M. 1.— Zoll belegt, obwohl die Ausfuhr das 18fache der
Einfuhr beträgt. Als Verhandlungszoll kann dieser Zoll garnicht
in Frage kommen, da die Einfuhr zum grössten Teile
aus Gross-Britannien und Frankreich stammt.
Zinkoxyd (Zinkweiss und Zinkgrau) Zinksulfidweiss
(Lithopon) werden nach dem neuen Tarif ebenfalls mit M. 2.—
Zoll belastet, obgleich man dadurch den Mittelstand ungeheuer
schädigt und obgleich die Industrie selbst gar keinen Zoll
verlangt.