5
— Somit
M. 12.— und andere ätherische Oele mit M. 20. zu
verzollen. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass die
Fabrikation von Seifen, Parfümerien und ätherischer Gele,
durch höheren Zoll sehr geschädigt würde; auch hätten die
Interessenten keinen Wunsch nach Zollerhebung. Die Handelskammer
von Leipzig, in deren Bereich die Fabrikation ätherischer
Oele am meisten blüht, hatte sich gegen diesen hohen Zoll
verwahrt. Trotzdem aber wurde die Regierungsanlage angenommen.
Künstliche Riechstoffe (Vanillin, Cumarin, Heliotropin
und ähnliche zur Bereitung von Riechmitteln dienende Stoffe),
sollen einem Zoll von M. 80.— unterliegen. Ein Antrag forderte
für Vanillin den Zollsatz von M. 50.— und wollte die
anderen zollfrei lassen, weil die Interessenten selbst die Zölle
garnicht wollten. Seitens der Regierung wurde aber bemerkt,
dass der M. 80.— Zollsatz die Wirkung eines Finanzzolles
habe und dass die betreffenden Stoffe den Zoll sehr wohl
ertragen können, wogegen mau nichts ein wenden kann.
Künstliche Düngemittel aller Art sollen frei eingeführt
werden können. Für Superphosphate wurde ein Zoll
von 50 Pf. beantragt mit der Motivierung, dass durch die eigenartige
Entwicklung der ehern. Industrie eine grosse Menge
Schwefelsäure frei geworden sei, die von Oesterreich und
Belgien als Superphosphat eingeführt würde; im Interesse der
deutschen Dünger-Industrie solle man einen mässigen Zoll
einführen, der auch als Compensationsmittel gelten könne.
Durch den Ruin der Superphosphatfabriken erleide auch die
Landwirtschaft grossen Schaden; die Superphosphatfabriken
hätten sich den grossen Verbänden der Landwirtschaft angeschlossen
und der Förderung eines erhöhten Zolles für landwirtschaftliche
Produkte. Ferner sei die Einfuhr im Steigen,
die Ausfuhr im Sinken begriffen. Andererseits wurde betont,
dass eine Herabsetzung der Frachten für die Superphosphatindustrie
viel wünschenswerter als ein Zoll sei, weil im Falle
der Erschöpfung der Chilisalpeterlager die Produktion des
Superphosphats in erhöhtem Masse im Inland gefördert
werden könnte. Von anderer Seite wurde der Zoll lebhaft
bekämpft. Einer Einfuhr aus Oesterreich von 23.000 Doppelzentnern
stehe eine Ausfuhr 353.000 Doppelzentnern nach
Oesterreich gegenüber. Nur noch die Schweiz und Schweden
hätten Zoll auf Superphosphate und zwar 24 bezw. 28 Pf.
.Die deutsche Landwirtschaft würde bei Einführung eines solchen
Zolles stark belastet; die Gefahr einer Kartellbildung sei dadadurch
auch sehr wahrscheinlich. Insbesondere würden hiervon