freibeit zu verlangen, für gereinigten etwa M. 6.—. Andererseits
wurde betont, mit Rücksicht auf die Holzgeist verarbeitenden
Industrien sei Zollfreiheit notwendig. Seitens der Regierung
war man gegen eine Verzollung des rohen Holzgeistes und
gegen Höherstellung des Zolles für gereinigten Holzgeist.
Unsere eigne Produktion decke nur die Hälfte unsres Bedarfs,
und wir seien auf Amerika und Oesterreich angewiesen. Die
Auilin- und Firnissfabrikation werde durch die Verteuerung des
Holzgeistes sehr geschädigt. Die Spannung zwischen rohen
und gereinigten Holzgeist müsse ungefähr M. 15— betragen.
Der Geh. Oberregierungsrat Lusensky, sowie der preussische
Handelsminister erklärten, bei all diesen chemischen Artikeln
sei vor allem zu betonen, dass Färbereien und Druckereien
durch Einführung der neuen Zölle zuerst in Mitleidenschaft
gezogen werden. Deshalb sei es auch hier bei der Zollfreiheit
zu belassen. Es müsse vor allem darauf hingewiesen werden,
dass zur Herstellung fertiger Fabrikate mehr Arbeiter erforderlich
seien als zur Herstellung blosser Hilfsstoffe. Deshalb
sollte man auch in sozialpolitischem Interesse die Hilfsstoffe
möglichst vom Zolle befreien, um die Exportmöglichkeit der
fertigen Fabrikate nicht zu schädigen. Von anderer Seite
wurde gesagt, dass die Farbenindustrie auf dem Gebiete des
Patentwesens einen Schutz viel notwendiger hätte, als auf zollpolitischem
Gebiete. Ferner wurde bemerkt, dass die Rücksicht
auf die Farbenindustrie schon zu Herabsetzung des Sodazolles
und zur Zollfreiheit der Soda geführt habe; jetzt wolle
man auch noch essigsaure Salze und rohen Holzgeist frei
lassen. Dadurch würden die Industrien, die die Rohstoffe
herstellten, schwer geschädigt. Man müsste zu der von Amerika
geübten Praxis greifen, und alles mit Zoll belegen, was in
Deutschland hergestellt werden könne. Schliesslich wurde ein
Antrag angenommen, rohen Holzgeist mit M. 5.— und gereinigten
mit M. 20.— Zoll zu belegen.
Acetaldehyd, Paraldehyd waren bisher zollfrei und
wurden jetzt mit M. 40.— Zoll belastet, obgleich handelspolitisch
gar kein Anlass für diesen hohen Zollsatz vorliegt
und die Medizin dadurch sehr verteuert wird.
Flüchtige (ätherische Gele: Terpentinöl, Fichtennadelöl,
Harzgeist, Kampferöl (flüssiger Kampfer) sollen zollfrei sein.
Dagegen sollen andere ätherische Oele, ferner Menthol auch
in Umschliessungen von Holz, (Migränestifte) einen Zoll von
M. 50.— tragen.
Hierzu war beantragt Terpentin-, Fichten nadelöl, Harzgeist,
und Kampferöl zollfrei zu lassen, Wach holderöl, Rosmarinöl,