II. Der Drogenkleinhandel und die Apotheken.
§ 1. Das heutige Apothekenwesen in Deutschland.
Schon das früheste Altertum kannte Arzneimittelhändler,
die die Grundstoffe zu Schönheits und Universalheilmitteln
liefern.
Die Errichtung von Apotheken ist aber sehr viel später
vor sich gegangen. Die Griechen und Römer kannten Apotheken
noch nicht, hei ihnen handhabten die Aerzte das Dispensieren
der Arzneien. Dass es aber schon Geschäfte gegeben
hat, die mit allerhand Drogen und Gewürzen handelten, ist
durch das Auffinden von zwei Drogenhandlungen in Pompeji
erwiesen. In Deutschland entstanden Apotheken erst im 13.
und 14. Jahrhundert und zwar zuerst auf Grundlage von Realoder
Exclusiv-Privilegien, die einigen Familien auf bestimmte
Grundstücke als frei vererblich und veräusserlieh vom Staatsoberhaupt
gegen Zahlung eines Canons verliehen wurden.
Die Apotheker waren immer besonderen staatlichen
Gesetzen unterstellt, die ihnen wohl gewisse Privilegien verliehen,
aber auch besondere Ansprüche an sie stellten. Der
staatliche Schutz bestand darin, dass die Apotheken das Monopol
zur Arzneibereitung erhielten, ferner günstige Taxen für
ihre Waren und Leistungen und vor allem in der Beschränkung
betreffs Errichtung neuer Apotheken. Dagegen verlangte der
Staat eine wissenschaftliche und praktische Ausbildung, wodurch
der Apotheker in den Stand gesetzt wurde, die Qualität der
Waren leicht zu erkennen und die Arzneien korrekt herzustellen.
Als zu Anfang des 19. Jahrhunderts in Deutschland die
Gewerbefreiheit eingeführt wurde, versuchte man letztere auch
auf die Apotheken auszudehnen. Schon nach wenigen Monaten
aber glaubte man zum Konzessionswesen zurückgreifen zu