77
reits im Jahre 1817 klagte man allgemein über „Apothekenschacher“.
Viele Apotheker kauften Apotheken, um sie schon
nach kurzer Zeit mit bedeutendem Gewinn wieder zu verkaufen.
Manche hatten sogar zur gleichen Zeit mehrere Geschäfte
erworben und trieben die Preise zu einer Höhe, die
gar nicht im Verhältnis zum Verdienst der betreffenden Apotheken
standen.
Dass diese Preistreiberei bei den Apotheken von Jahr zu
Jahr schlimmer geworden ist, ist ja bekannt, und die Apotheker
geben selbst zu, dass die heutigen Zustände geradezu unhaltbar
sind. Sie sind so eigenartig und verworren, dass es sich wohl
lohnt, sie etwas näher zu betrachten.
Zur Zeit gibt es in Deutschland 5 Arten von Apotheken
und zwar:
1. Exklusiv-Privilegien.
Diese sind frei vererblich und veräusserlich und mit besonderen
Hechten betreffs Errichtung neuer Apotheken ausgestattet.
Sie sind teilweise noch zu linden in Preussen, Sachsen,
Sachsen-Weimar, Lübeck und Oldenburg.
2. Real-Privilegien.
Auch diese sind frei vererblich und veräusserlich, aber
ohne obige Exklusivrechte. Sie sind fast in allen deutschen
Eiuzelstaaten vertreten.
3. Persönliche Konzessionen,
die gegen Zahlung eines Canons den Charakter von Real-Privilegien
erworben haben, z. B. in Sachsen und Baden.
4. Persönliche Konzessionen,
die in der Praxis, aber ohne jede rechtliche Grundlage,
als Real-Privilegien behandelt werden, ln Preussen war man
gleich nach dem Erscheinen der neuen Gewerbegesetzgebung
vom Jahre 1811 der Ansicht, dass jede in Zukunft erteilte
Apothekenkonzession nur ein persönliches Betriebsrecht für die
Empfänger derselben in sich begriffe. Diese Anschauung wurde
aber nicht in praxi durchgeführt, sondern man Hess es geschehen,
dass sie ebenfalls vererbt, verwaltet und verkauft werden durften,
ln den 40 er Jahren des 19. Jahrhunderts suchte man dies
wieder rückgängig zu machen; doch es gingen so viele Petitionen
und Beschwerden ein, dass die Regierung sich veranlasst
fühlte, es bei der bisherigen Praxis zu belassen, wobei es denn
auch bis zur Gegenwart geblieben ist.
5. Persönliche Konzessionen,
die unveräusserlich und unvererblich sind; in Bayern seit
11. 9. 1825, in Württemberg seit 21. 7. 1834. Seit dem