oder den Erben eines Apothekenbesitzers das Geschäft abkaufen.
Bei diesen Verkäufen findet nun eine ganz eigentümliche
und einzig dastehende Art der Wertbestimmung statt. Diese
Wertberechnung geschieht nicht, wie bei allen anderen Geschäften
nach dem Reingewinn des Geschäftes, sondern einzig
und allein nach dem Bruttoumsatz, dessen 8- bis 10fache Multiplikation
dann den Ideal wert der Apotheke normiert.
Vor 40 bis 50 Jahren war diese Methode — übrigens
wurde damals nur das 4 bis 5fache des Umsatzes bezahlt —
kaufmännisch betrachtet, natürlich ebenso irrationell als heute,
für den Käufer aber weniger gefährlich, denn bei einer lohnenden
Rezeptur und einem Handverkauf, dessen Preise denen
der Rezeptur nur wenig nachstanden, ergab die Multiplikation
des Umsatzes mit 5 immerhin einen Preis, bei welchem der
Käufer auf seine Rechnung kam. Heute aber, wo das 8- bis
10fache des Umsatzes für Apotheken bezahlt wird, liegen die
Verhältnisse so, dass eine solche Kaufsumme den Käufer
ruinieren kann. Der Handverkauf ist eben in gänzlich andere
Bahnen geleitet; ein grosser Teil desselben besteht aus dem
Verkauf von Spezialitäten, welche die Fabriken in eigener
Packung liefern und die mit einem durchschnittlichen Gewinn
von 30 °/ 0 an die Käufer abgegeben werden. In einem kleineren
Geschäft mit einem Umsatz von 12 000 M. wird leicht
ein Sechstel dieser Summe, also 2000 M., durch den Verkauf
von Spezialitäten und diätetischen Mitteln aufgebracht, in grossstädtischen
Geschäften mag dieser Prozentsatz wohl oft bedeutend
überstiegen werden. Diese 2000 M. werfen dem Apotheker
im besten Falle einen Reingewinn von 600 M. ab, mit dem ein
Kaufmann wohl sehr zufrieden sein kann. Ganz anders gestalten
sich die Verhältnisse, sobald die Apotheke verkauft
wird, dann bedingen jene 2000 M. Umsatz mit 8 multipliziert
einen Kaufpreis von 16 000 M., und diese repräsentieren bei
5 °/o Verzinsung eine Zinsenlast von 800 M. Der Käufer eines
solchen Geschäftes muss also bei diesen Teilen seines Geschäftes
200 M. zusetzen, ein Verlust, der sich übrigens durch
die sonstigen darauf ruhenden Spesen und die bei den Spezialitätenhandel
fast unausbleiblichen Ladenhüter leicht auf
300 M. steigern kann. Bei vielen Artikeln, wie z. B. Kindermehlen,
Schweizermilch, Fleischextrakt etc. bleibt aber nur ein
Nutzen von durchschnittlich 10 °/ 0 ; bei einem Umsatz von
1000 M. für solche Artikel und einem dabei erzielten Reingewinn
von 100 M. muss er 8000 M. bezahlen und eine Zinsenlast
von 400 M. auf sich nehmen. Durch die Verluste,