Object: Nationale Bodenreform

stellen einer höheren Veranlagung zur Zuwachssteuer 
auszusetßen. Sie haben deshalb vorgezogen, eine höhere 
Grunösteuer zu entrichten, um dem größerem Übel einer 
hohen Zuwachsssteuer zu entgehen. Man sollte sich mit 
solchen gelinderen Mitteln begnügen. Ein Teil des 
Grundbesitzes ist jetzt viel weniger wert, als vor dem 
Weltkriege. Sollen die Besitzer bei der Selbsteinschätzung 
den Wert angeben, den die Grundstücke früher gehabt 
haben oder den, den sie jetzt haben und der sich, wie wir ge- 
sehen haben, auch ohne jede änderung des Ertrages durch 
steigen oder fallen des Zinsfußes verändern kann. Der 
Preis, den die Grundstücke vor dem Kriege gehabt haben, 
mag häufig spekulativ gewesen sein. Er gründete sich auf 
die Annahme einer dauernden wirtschaftlichen Blüte un- 
seres Vaterlandes. Darf man den Besitzern die Hoffnung 
nehmen, wieder in bessere Verhältnisse zu kommen? Das 
tut man aber, wenn man sie zwingen will, entweder 
Steuern zu zahlen, die außer Verhältnis zu den Erträ- 
gen stehen, oder sich der Gefahr auszusetzen, enteignet zu 
werden. 
[Len muß bei dem von Damaschke und Pohlman 
empfohlenem Verfahren jede Gleichmäßigkeit in der 
Veranlagung aufhören. Wenn jeder Besitzer sich selbst ein- 
schätzen darf, werden der Willkür Tor und Tür geöffnet. 
Es kann jeder seinen Grundbesitz hoch oder niedrig ein- 
schätzen, nach seiner Neigung Steuern zu zahlen oder zu 
verkaufen. Nach Pohlman soll die Selbsteinschätzung für 
unbebauten Boden sogar jeder behördlichen Nachprüfung 
entzogen sein. Nur bei bebauten Parzellen soll die Ein- 
schätzung durch Schätzungämter geschehen. Diese sollen 
aber, wenn sie die angegebenen Schätzungen erhöhen, 
Käufer nachweisen oder das Grundstück zu dem geschätz- 
tem Preise übernehmen. Sind das nicht unmögliche 
Dinge? Wird den Behörden das Recht gegeben, die 
IIZO
	        
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