76 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
bonds zu höherem Kurs als Aktien unterzubringen. Anderseits schä-
digt die Ausgabe von comnvertiblen bonds stets die Stammaktionäre
und die Höhe des Stammkapitals ist fortwährenden Änderungen unter-
worfen. Zu demselben Zwecke werden in der Union auch Bonds
with Stock Purchase Warrants ausgegeben, d. s. Schuldverschrei-
bungen mit angefügtem Aktienankaufsschein, der den Inhaber zum
Ankaufe von Aktien desselben Unternehmens unter gewissen Be-
dingungen berechtigt; z. B. berechtigen die 7%-Bonds der Rhein-
Elbe-Union zum Ankaufe von 10 shares (Nominale 100 RM.) zu
23:80 Dollar pro Aktie (Tageskurs 37:19 Dollar).
Eine besondere Art der Obligationen bilden die Losobliga-
tionen, Prämienscheine oder kurzweg Lose®). Der für den
Zinsendienst der gesamten Anleihe bestimmte Teil der Annuität wird
hier nicht verhältnismäßig auf die einzelnen Teilschuldverschrei-
bungen ‚verteilt, sondern zu mehreren größeren und kleineren Treffern
oder Prämien gebildet, die nun durch den Zufall der Verlosung in
der sogenannten Treffer- oder Prämienziehung an die Besitzer der
gezogenen Lose ausbezahlt werden, Solche Losobligationen werden
als unverzinsliche Lose bezeichnet. Bei verzinslichen Losen wird
nur ein Teil des für den Zinsendienst bestimmten Betrages zur
Bildung von Treffern verwendet, während der andere Teil zur regel-
rechten Verzinsung bestimmt ist. Selbstredend erfährt hiedurch der
Zinsfuß eine entsprechende Kürzung, Bei Losobligationen wird sohin
eine Tilgungsziehung und eine Prämienziehung unterschieden. Die
in der erstgenannten Ziehung bestimmten Lose werden zum nomi-
nellen oder zu einem etwas höheren Betrag eingelöst und der Be-
sitzer erhält einen auf die Nummer des gezogenen Loses lautenden
Gewinstschein, der an den Prämienziehungen teilnimmt, bis er
mit einem Treffer oder einer Niete gezogen wird. Bankgeschäfte, die
einen größeren Vorrat von Losen besitzen, verkaufen, um sich eine
günstige Verzinsung des in diesen Effekten angelegten Kapitals zu
verschaffen, das Vorkaufsrecht auf ihre in der Prämienziehung ge-
zogenen Lose, indem sie sogenannte Heuerscheine oder Los-
promekssen ausgeben, Nicht selten wird die Prämienziehung in zwei
Teilen abgehalten; zuerst erfolgt die Serienziehung, die auf die Aus-
losung der Serien beschränkt ist, und nach einiger Zeit erfolgt die
Nummernziehung aus den seinerzeit gezogenen Serien. Während der
Zwischenzeit kann das Vorkaufsrecht auf Lose der gezogenen Serien
verkauft werden, die sogenannte Serienverheuerung (die Ausgabe von
6) Nicht zu verwechseln mit den Lotterielosen, die keine Schuldver-
schreibungen sind; ihre Ausgabe bedeutet nicht die Aufnahme einer Anleihe,
sondern nur den Verkauf einer Gewinstmöglichkeit. Der Losbesitzer hat
lediglich das Recht, in der bestimmten Ziehung „mitzuspielen‘, d. h. den
auf sein Los etwa entfallenden Treffer einzuziehen.