einzelne Übertretungen, wie beispielsweise Bettel, kleinere
Diebstähle rc. bekanntermaßen zumeist eine Art von Domaine
gerade der jüngeren Übelthäter.
Rechnen wir noch dazu die vielen strafbaren Hand
lungen des Forst- und Feldfrevels, der mannigfachen poli
zeilichen Contraventionen, deren Thäter gleichfalls zumeist
in den Kreisen der Jugend gesucht werden müssen, so ver
vollständigt sich das Bild der Criminalität der Jugendlichen
in Österreich zu einem so ungünstigen, daß wenn nicht bald
energische und wirksame Maßregeln zur Bekämpfung des
drohenden Übels ergriffen werden sollten, die schwersten
Besorgnisse bezüglich der Zukunft wohl gerechtfertigt er
scheinen müssen. —
Den bedenklichen Erscheinungen in der Strafrechtspflege
so vieler europäischer Länder ist es von hohem Interesse
einzelne Ergebnisse der Strafrechtspflege
gegenüberzustellen, weil sich in ihnen der denkbar schärfste
Gegensatz zwischen diesem Lande und den meisten übrigen
Ländern Europas manifestiert.
Auch in England hat man noch in der Mitte dieses
Jahrhunderts über einen sehr besorgniserregenden Stand
der Criminalität der Jugendlichen Klage geführt. So er
klärt Mittermaier im Jahre 1841 wörtlich:*)
„Die Zahl der jugendlichen Verbrecher vermehrt sich
in England ans eine schauderhafte Weise; im District von
London allein befanden sich in den Jahren 1836 und 1837
6449 zu Strafen verurtheilte junge Leute unter 16 Jahren.
Im Jahre 1838 befanden sich in den englischen Gefäng
nissen 11444 Knaben und 2156 Mädchen unter 17 Jahren."
Im Jahre 1856 zählte man in England 13981 Straf-
thateu der Jugendlichen, deren Zahl im Jahre 1869 sich
noch immer auf der respectablen Hohe von 10314 erhielt.
Aber von diesem Jahre angefangen, sinkt die Zahl der
*) Mittermaier, Die Zurechnungsfähigkeit jugendlicher Über
treter im Archiv des Criminalrechts 1841, S. 195 ff.