Full text: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

einzelne Übertretungen, wie beispielsweise Bettel, kleinere 
Diebstähle rc. bekanntermaßen zumeist eine Art von Domaine 
gerade der jüngeren Übelthäter. 
Rechnen wir noch dazu die vielen strafbaren Hand 
lungen des Forst- und Feldfrevels, der mannigfachen poli 
zeilichen Contraventionen, deren Thäter gleichfalls zumeist 
in den Kreisen der Jugend gesucht werden müssen, so ver 
vollständigt sich das Bild der Criminalität der Jugendlichen 
in Österreich zu einem so ungünstigen, daß wenn nicht bald 
energische und wirksame Maßregeln zur Bekämpfung des 
drohenden Übels ergriffen werden sollten, die schwersten 
Besorgnisse bezüglich der Zukunft wohl gerechtfertigt er 
scheinen müssen. — 
Den bedenklichen Erscheinungen in der Strafrechtspflege 
so vieler europäischer Länder ist es von hohem Interesse 
einzelne Ergebnisse der Strafrechtspflege 
gegenüberzustellen, weil sich in ihnen der denkbar schärfste 
Gegensatz zwischen diesem Lande und den meisten übrigen 
Ländern Europas manifestiert. 
Auch in England hat man noch in der Mitte dieses 
Jahrhunderts über einen sehr besorgniserregenden Stand 
der Criminalität der Jugendlichen Klage geführt. So er 
klärt Mittermaier im Jahre 1841 wörtlich:*) 
„Die Zahl der jugendlichen Verbrecher vermehrt sich 
in England ans eine schauderhafte Weise; im District von 
London allein befanden sich in den Jahren 1836 und 1837 
6449 zu Strafen verurtheilte junge Leute unter 16 Jahren. 
Im Jahre 1838 befanden sich in den englischen Gefäng 
nissen 11444 Knaben und 2156 Mädchen unter 17 Jahren." 
Im Jahre 1856 zählte man in England 13981 Straf- 
thateu der Jugendlichen, deren Zahl im Jahre 1869 sich 
noch immer auf der respectablen Hohe von 10314 erhielt. 
Aber von diesem Jahre angefangen, sinkt die Zahl der 
*) Mittermaier, Die Zurechnungsfähigkeit jugendlicher Über 
treter im Archiv des Criminalrechts 1841, S. 195 ff.
	        
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