Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Anlegung der Reservekonten. 113 
Aktiva 
200 
Schulden 
80 
Einlage 
too 
Gewinn 
20 
Kapital \ 
120 
200 
Die B. des Einzelkaufmanns trennt Anfangskapital und 
Kapitalzuwachs gewöhnlich nicht. Das schließliche Reinver 
mögen ist ein Subtraktionsergebnis, dessen Reellität von der 
richtigen Bewertung der Aktiva und der Vollständigkeit der 
Schulden abhängig ist. Weder das Kapital noch der Gewinn 
s ind als Vermögenskomplexe selbständig vorhanden. 
Den Vermögenszuwachs kann der Einzelunternehmer zur 
Stärkung der Betriebsmittel im Geschäft belassen oder dem 
Geschäft entziehen und seinem Privatvermögen überweisen, wo 
durch die ursprüngliche Kapitaleinlage unverändert bleibt. End 
lich kann der Unternehmer sich die Verpflichtung auferlegen, 
den Vermögenszuwachs in Effekten „anzulegen“, diese im Ge 
schäft zu belassen, aber nicht anzugreifen. Sind genügende 
flüssige Mittel in der Höhe des Vermögenszuwachses nicht vor 
handen, müßte der Geschäftsherr andere Aktiva veräußern, um 
seinen Entschluß durchführen zu können. Er würde in diesem 
Fall seine Zahlungsbereitschaft vermindern, hätte aber das Prin- 
z ip gerettet. Die so angeschafften Wertpapiere bilden einen 
■wirklichen Fonds, eine selbständig vorhandene Vermögensmasse, 
die zur Verfügung des Unternehmers bleibt. 
Der Vermögenszuwachs, der Rein- oder Restgewinn, ist nur 
selten in barem Geld vorhanden (Beispiele S. 66, 125), sondern 
steckt in den einzelnen Vermögensteilen; wo, läßt sich zahlen 
mäßig genau nicht bestimmen. Die Vergleichung der B. zweier 
aufeinanderfolgender Jahre gibt einige Anhaltspunkte. 
Es ist eine oft erhobene und ebenso häufig bekämpfte Forde 
rung, die gesetzlichen Reserven der Aktiengesellschaften ge 
sondert anzulegen, d. h. festzulegen in mündelsicheren Wert 
papieren, in Grundstücken, und einen „eisernen Fonds“ zu 
schaffen, der, der freien Verfügung des Vorstandes entzogen, 
katastrophale Zusammenbrüche der Aktiengesellschaften für die 
Außenstehenden weniger empfindlich werden läßt. 
Beitnor, Buchhaltung und Binanzkunde. II. Aufl* , 
8
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.