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Aktientilgung.
Dieser bilanzmäßig notwendige Posten bewirkt, daß ein
der Aktienamortisation entsprechender Betrag von der Ver
teilung als Gewinn ausgeschlossen wird. Für das Bilanzjahr,
dessen Gewinne zur Tilgung herangezogen wurden, werden die
liquiden Mittel durch Auszahlung der Aktienbeträge vermindert;
gleichzeitig wird durch Rückstellung aus dem Jahresgewinn ein
gleich hoher Betrag als Ersatz für die geleistete Rückzahlung
festgehalten. Die Aktieneinziehung geht zu Lasten des aus
zahlungsfähigen Reingewinns, das ursprüngliche Kapital bleibt
trotz der Heimzahlung erhalten. Die zur Kapitalbildung aus
Überschüssen verwendeten Beträge sind übrigens auch steuer
pflichtig.
In einem Falle verbuchte eine Aktiengesellschaft die jähr
liche Schuldentilgung mit 25 000 M. (Kapitaltilgung 5200, Ka
pitalzinsen 19 800) unter „Unkosten“. Soweit die Zinsen i»
Betracht kommen, liegt eine Bilanzverschleierung vor; auch
ein Darlehn von 500 000 war unter den Kreditoren verrechnet.
Die Tilgungsquote als Unkostenbuchung bewirkt Ansammlung
einer „stummen“ Reserve, da man die Darlehnsschuld in der
B. unverändert ließ. Eine offene Reserve wäre vorhanden ge
wesen, wenn die Darlehnsschuld als solche mit dem verminderten
Betrag und ein Tilgungsfonds im ersten Tilgungsjahre mit
5200 M. als Gewinnminderungsposten in die B. eingestellt wor
den wäre.
Eine elektrische Straßenbahn (Heimfallunfcernehmung) ver-
rechnete die Tilgung von Obligationen einmal in der Gewinn-
und Verlustrechnung (an Obligationenkonto), dann auch auf
dem Bahnanlagekonto als Abzug für „planmäßige Tilgungs-
quoten auf das Obligationenkapital“, d. h. sie schuf einen Re
servefonds in Höhe der Tilgung.
10. Abschnitt.
Die Anlegung der Reservekapitalien.
Eine Einzelunternehmung beginnt den Betrieb mit einer
Einlage von 100. Das erste Bilanzjahr zeigt ein Reinvermögen,
von 120.