Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Aktientilgung. 
Dieser bilanzmäßig notwendige Posten bewirkt, daß ein 
der Aktienamortisation entsprechender Betrag von der Ver 
teilung als Gewinn ausgeschlossen wird. Für das Bilanzjahr, 
dessen Gewinne zur Tilgung herangezogen wurden, werden die 
liquiden Mittel durch Auszahlung der Aktienbeträge vermindert; 
gleichzeitig wird durch Rückstellung aus dem Jahresgewinn ein 
gleich hoher Betrag als Ersatz für die geleistete Rückzahlung 
festgehalten. Die Aktieneinziehung geht zu Lasten des aus 
zahlungsfähigen Reingewinns, das ursprüngliche Kapital bleibt 
trotz der Heimzahlung erhalten. Die zur Kapitalbildung aus 
Überschüssen verwendeten Beträge sind übrigens auch steuer 
pflichtig. 
In einem Falle verbuchte eine Aktiengesellschaft die jähr 
liche Schuldentilgung mit 25 000 M. (Kapitaltilgung 5200, Ka 
pitalzinsen 19 800) unter „Unkosten“. Soweit die Zinsen i» 
Betracht kommen, liegt eine Bilanzverschleierung vor; auch 
ein Darlehn von 500 000 war unter den Kreditoren verrechnet. 
Die Tilgungsquote als Unkostenbuchung bewirkt Ansammlung 
einer „stummen“ Reserve, da man die Darlehnsschuld in der 
B. unverändert ließ. Eine offene Reserve wäre vorhanden ge 
wesen, wenn die Darlehnsschuld als solche mit dem verminderten 
Betrag und ein Tilgungsfonds im ersten Tilgungsjahre mit 
5200 M. als Gewinnminderungsposten in die B. eingestellt wor 
den wäre. 
Eine elektrische Straßenbahn (Heimfallunfcernehmung) ver- 
rechnete die Tilgung von Obligationen einmal in der Gewinn- 
und Verlustrechnung (an Obligationenkonto), dann auch auf 
dem Bahnanlagekonto als Abzug für „planmäßige Tilgungs- 
quoten auf das Obligationenkapital“, d. h. sie schuf einen Re 
servefonds in Höhe der Tilgung. 
10. Abschnitt. 
Die Anlegung der Reservekapitalien. 
Eine Einzelunternehmung beginnt den Betrieb mit einer 
Einlage von 100. Das erste Bilanzjahr zeigt ein Reinvermögen, 
von 120.
	        
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