Full text: Russlands Bankerott

seines Vorgängers Karl V. nicht anerkannte. 
Mit der Entwickelung der Idee der Staats 
persönlichkeit hörte dieser Anlaß der Verweige 
rung auf, dafür trat ein anderer an die Stelle. 
In Amerika wurde es Sitte, die von der Gegen 
partei kontrahierten Schulden nicht als gültig 
zu behandeln: zwar die Union hat stets ihre 
Verpflichtungen pünktlich erfüllt, aber die ein 
zelnen Bundesstaaten und die größeren Städte 
haben oft und sogar bis in die jüngste Zeit 
hinein die von den früheren Vertretungen kon 
trahierten Schulden für ungültig erklärt; zahl 
lose Fälle finden sich in der älteren Schrift des 
berühmten amerikanischen Professors Patten 
„Das Finanzwesen der Staaten und Städte 
der nordamerikanischen Union" und bei Bogart 
„Die Finanzverhältnisse der Einzelstaaten der 
Union" (beide bei Gustav Fischer in Jena er 
schienen) verzeichnet. Das gleiche ist in den 
südamerikanischen Staaten die Regel. Man 
erinnert sich noch der schweren Verluste an 
deutschem Kapital, als die blühendste Provinz 
Argentiniens, La Plata, wegen Aenderung ihrer 
politischen Vertretung das eben vorher in Berlin 
kontrahierte Anlehen kurzerhand annullierte. 
Den gleichen Vorgang beobachtete Mexiko 
gegenüber der unter Kaiser Maximilian auf 
genommenen Staatsschuld. 
In Europa ist man im 19. Jahrhundert 
nirgends so weit gegangen, die Kapitalsschuld 
abzuleugnen; man begnügte sich hier mit den 
milderen Formen der Z i n 8 v e r k ü r z u n g 
entweder durch Zw angskonVersion oder 
Verschlechterung der Coupon 
valuta oder durch Auferlegung einer 
Couponsteuer. Charakteristisch ist auch 
hier die Erscheinung, daß die meisten dieser 
Verkürzungen gelegentlich einschnei 
dender Verfassungsänderungen 
erfolgten; wenn man nach großen politischen 
Katastrophen mit der Vergangenheit gründlich 
brechen und eine Aera der Reformen beginnen 
will, dann kürzt man gewöhnlich die Schulden 
Zmsbankerott
	        
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