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Kapitalrcduk-
tion resp. Ba-
lutaentwer-
tuiig
bedeutet eine nachträgliche Erstattung eine
grundlose Bereicherung der gegenwärtigen
Besitzer.
Die Kapital reduktiv n kann heute
ernstlich nur in Form der Valutaentwertung
in Betracht kommen — der Aufschub der
Amortisation gehört nicht hierher. In diesem
Fall würde die russische Finanzverwaltung
die Zinsen aller jener Renten, bei denen nicht
ausdrücklich Goldzahlung stipuliert wurde, in
entwerteten Rubeln zahlen.
Für den bei weitem größeren Teil
seiner Anleihen ist nun Goldzahlung ver
traglich vorgesehen, ausgenommen sind nur
folgende Anleihen:
Russische Anleihen in Kreditrubeln.
Mill. Rubel
6»/„ russische Anleihe 1817 u. 1818 noch umlaufend 38.472
5% 1820 „ „ 14.894
5»/o „ 1822 „ „ 1.893
5°/o „ „ 1854 „ „ 24.
4°/ 0 „ „ 1859 „ „ 153.812
5"/gPräniienanlehen1864 u. 1856 „ „ 145.
4°/^ Russische Staatsrente von 1894 .... 2650.
Nicolaibahnobligationen 9.
Moskau—Jaroslow — Archangclbahn .... 56.680
Prämienpfandbriefe der Reichsadelsbauk. . . 346.178
Zertifikate der Bauern-Agrarbank 425.302
Summe 3865.231
Dagegen sind 4170,880 Millionen in
Gold zu zahlen. Von den Anleihen in
Kreditrubelu ist weitaus die bedeutsamste die
unter Witte geschaffene 1894er Rente; für
sie wurde zivar mit Ukas vom 6. März 1898
eine feste Relation gegenüber den Valuten der
westeuropäischen Gläubigerstaaten festgesetzt,
ohne daß jedoch dadurch einer Va
lutaentwertung vorgebeugt wäre.
Eine derartige Entschließung kann, wie sie
einseitig gefaßt wurde, auch einseitig abge
ändert werden; eine bindende Verpflichtung
übernimmt der Staat nur daun, wenn er
gleichzeitig mit der Emission die Wertrelation
festsetzt. Hier ist also die Rechtslage zweisel-