Full text: Russlands Bankerott

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Kapitalrcduk- 
tion resp. Ba- 
lutaentwer- 
tuiig 
bedeutet eine nachträgliche Erstattung eine 
grundlose Bereicherung der gegenwärtigen 
Besitzer. 
Die Kapital reduktiv n kann heute 
ernstlich nur in Form der Valutaentwertung 
in Betracht kommen — der Aufschub der 
Amortisation gehört nicht hierher. In diesem 
Fall würde die russische Finanzverwaltung 
die Zinsen aller jener Renten, bei denen nicht 
ausdrücklich Goldzahlung stipuliert wurde, in 
entwerteten Rubeln zahlen. 
Für den bei weitem größeren Teil 
seiner Anleihen ist nun Goldzahlung ver 
traglich vorgesehen, ausgenommen sind nur 
folgende Anleihen: 
Russische Anleihen in Kreditrubeln. 
Mill. Rubel 
6»/„ russische Anleihe 1817 u. 1818 noch umlaufend 38.472 
5% 1820 „ „ 14.894 
5»/o „ 1822 „ „ 1.893 
5°/o „ „ 1854 „ „ 24. 
4°/ 0 „ „ 1859 „ „ 153.812 
5"/gPräniienanlehen1864 u. 1856 „ „ 145. 
4°/^ Russische Staatsrente von 1894 .... 2650. 
Nicolaibahnobligationen 9. 
Moskau—Jaroslow — Archangclbahn .... 56.680 
Prämienpfandbriefe der Reichsadelsbauk. . . 346.178 
Zertifikate der Bauern-Agrarbank 425.302 
Summe 3865.231 
Dagegen sind 4170,880 Millionen in 
Gold zu zahlen. Von den Anleihen in 
Kreditrubelu ist weitaus die bedeutsamste die 
unter Witte geschaffene 1894er Rente; für 
sie wurde zivar mit Ukas vom 6. März 1898 
eine feste Relation gegenüber den Valuten der 
westeuropäischen Gläubigerstaaten festgesetzt, 
ohne daß jedoch dadurch einer Va 
lutaentwertung vorgebeugt wäre. 
Eine derartige Entschließung kann, wie sie 
einseitig gefaßt wurde, auch einseitig abge 
ändert werden; eine bindende Verpflichtung 
übernimmt der Staat nur daun, wenn er 
gleichzeitig mit der Emission die Wertrelation 
festsetzt. Hier ist also die Rechtslage zweisel-
	        
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