Full text: Russlands Bankerott

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haft — und diese Rente kann von einer Ent 
wertung der Währung eventuell betroffen 
werden. 
Von den anderen Maßregeln kommen Couponsteu-r 
nur Zwangskonversion und Coupon- 
steuer in Betracht: die offene Zwangs 
konversion wird ein Staat, der so sehr auf 
das Wohlwollen der Gläubiger auch in Zu 
kunft angewiesen ist, sicher vermeiden; anders 
steht es mit der Couponsteuer: seit 1885 hat 
Rußland .eine Kapitalrenten st euer, 
von der jedoch der auswärtige Besitz fast ganz 
befreit ist; unter diese Steuer fallen aber nur 
folgende im Ausland placierten Werte: 
a Mill, Kredit-Rubel 
5 °/ 0 Prämienanleihen von 1864 und 1866 145 
Nicolaibahnobligationen 1891 .... 9 
MoSkau-Archangelskbahn ..... 56.78 
Prämienpfandbriefe der Adelsbank . . 226 
Zertifikate der Bauenrbank. . . . . 425.302 
Summe 862.082 
b Millionen Goldrubel 
Goldrente 1884 20 
Donetzbahn 9.4 
Charkowbahn 7.07 
Morschanskbahn 2.758 
Moskau — Kurskbahn 6.482 
Riga—Dünaburgerbahn 9.509 
Rjäck — Wjannabahn 3.429 
Nicolaibahnobligationen 1888 ... 11.8 
Jwang orod — Dombrowobahn . 21.111 
Summe 91.559 
Die russische Finanzverwaltung hat also 
nur auf einen kleinen Teil ihrer Renten die 
Couponsteuer erstreckt und den Auslandsbesitz 
fast völlig freigelassen: nur die 94er Rente 
war diesem Abzug bis 1900 unterworfen, seit 
diesem Jahr unterliegt ihr aber nur der hei 
mische Teil, während diejenigen Titres, die 
für Besitz von Ausländern erklärt werden (kein 
Eid nötig, sonst Analogie des Affidavit), 
steuerfrei sind. Ob für diese Differenzierung 
die Ansichten Leroy-Beaulieus maßgebend 
waren, der die Couponsteuer aus dem Unter 
tanverhältnis ableitet und — mit Unrecht —
	        
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