Full text: Russlands Bankerott

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und in beliebiger Masse vergeuden oder ver 
schenken ohne jede Rücksicht auf das Staats 
budget. Dieser Teil des administrativen Budgets 
wirh in Rußland als „einmalige Substidierung 
an verschiedene Personen bezeichnet und un 
mittelbar auf Grund der Anweisungen seiner 
Kaiserlichen Majestät festgestellt". Wie man 
sieht, begegnen das allgemeine Budget und die 
„Etatsüberschreitungen", die „gesetzmäßig" fest 
gestellt werden, einem mächtigen Rivalen in 
dem anderen Budget, das gewissermaßen „ge 
heim" gehalten und in einfacherer „administra 
tiver" Weise bestimmt wird. (§ 55.) Das 
russische Budget, das in den russischen Blättern 
und in der Presse des Auslandes mit so viel 
Pomp bekannt gegeben wird, ist nicht das 
einzige Budget des Reiches; ja sogar die Etats 
überschreitungen werden auf Ersuchen einzelner 
Minister durch neue Überschreitungen „aus 
nahmsweise" ergänzt?) Diese Bestimmungen 
gibt der Finanzminister erst am Ende des 
Jahres dem Departement der Oekonomie be 
kannt, damit sie, wenn es notwendig ist, im 
allgemeinen Etat ausgenommen werden können. 
Das Etatreglement läßt freilich die Frage offen, 
wie weit hier das „Geheimnis", das zur Be 
ruhigung der Kreditoren im Auslande so not 
wendig ist, gehen muß. 
Abgesehen von den erwähnten Formen, 
weist das russische Budget noch andere, viel 
interessantere auf. Ganze Gebiete der Staats- 
wirtschast werden im Dunkel verschiedener 
Kanzleien geheim gehalten. Die administrative 
Gewalt erhebt nicht nur nach eigenem Er 
messen Steuern, stellt das Budget fest und be 
stimmt die Ausgaben, sondern leitet selbst die 
Kontrolle derselben und veröffentlicht Berichte, 
die sich jeglicher Kritik entziehen. Besonders 
sind hier die ungeheuren Kapitalien und Ein 
künfte der Geistlichkeit und des Kosakenheeres 
>> Prof, tkoskunow, Russisches Staatsrccht. Petersburg. 1903. 
Bd. II, S. 139-193, Bd. I, 1901, S. 236 ff., Alexejcw, Russisches Staats 
recht, Moskau 1397, S. 210. 
Die Willkür 
des Zaren 
Geistlichkeit 
und Kosaken
	        
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