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und in beliebiger Masse vergeuden oder ver
schenken ohne jede Rücksicht auf das Staats
budget. Dieser Teil des administrativen Budgets
wirh in Rußland als „einmalige Substidierung
an verschiedene Personen bezeichnet und un
mittelbar auf Grund der Anweisungen seiner
Kaiserlichen Majestät festgestellt". Wie man
sieht, begegnen das allgemeine Budget und die
„Etatsüberschreitungen", die „gesetzmäßig" fest
gestellt werden, einem mächtigen Rivalen in
dem anderen Budget, das gewissermaßen „ge
heim" gehalten und in einfacherer „administra
tiver" Weise bestimmt wird. (§ 55.) Das
russische Budget, das in den russischen Blättern
und in der Presse des Auslandes mit so viel
Pomp bekannt gegeben wird, ist nicht das
einzige Budget des Reiches; ja sogar die Etats
überschreitungen werden auf Ersuchen einzelner
Minister durch neue Überschreitungen „aus
nahmsweise" ergänzt?) Diese Bestimmungen
gibt der Finanzminister erst am Ende des
Jahres dem Departement der Oekonomie be
kannt, damit sie, wenn es notwendig ist, im
allgemeinen Etat ausgenommen werden können.
Das Etatreglement läßt freilich die Frage offen,
wie weit hier das „Geheimnis", das zur Be
ruhigung der Kreditoren im Auslande so not
wendig ist, gehen muß.
Abgesehen von den erwähnten Formen,
weist das russische Budget noch andere, viel
interessantere auf. Ganze Gebiete der Staats-
wirtschast werden im Dunkel verschiedener
Kanzleien geheim gehalten. Die administrative
Gewalt erhebt nicht nur nach eigenem Er
messen Steuern, stellt das Budget fest und be
stimmt die Ausgaben, sondern leitet selbst die
Kontrolle derselben und veröffentlicht Berichte,
die sich jeglicher Kritik entziehen. Besonders
sind hier die ungeheuren Kapitalien und Ein
künfte der Geistlichkeit und des Kosakenheeres
>> Prof, tkoskunow, Russisches Staatsrccht. Petersburg. 1903.
Bd. II, S. 139-193, Bd. I, 1901, S. 236 ff., Alexejcw, Russisches Staats
recht, Moskau 1397, S. 210.
Die Willkür
des Zaren
Geistlichkeit
und Kosaken