Full text : Russlands Bankerott

verständlich  liegt  das  Budget  des  Hofes  keiner
Beratung  ob  und  wird  von  dem  Zaren  selbst
bestimmt?)
Der  ganze  Prozeß  der  Etatsaufstellung
trägt  offenbar  einen  ausgesprochenen  Familiencharakter.
  Der  Wille  des  Zaren,  beeinflußt
durch  die  Intriguen  des  Hofes  und  der  höchsten
Beamten,  erscheint  hier  als  das  einzige  entscheidende ­
  Prinzip.  Bei  uns  —  sagt  Koskunow
—  hat  der  Zar  allein  über  die  Geldmittel  des
Staates  zu  verfügen  —  er  allein  „verfügt  über
die  Staatskasse,  bestimmt,  erhebt  und  verwendet
die  Steuern".  Das  russische  Budget  beruht
auf  der  Willkür  des  Zaren;  wenn  der  Zar  will,
befiehlt  er?)  Als  ein  einfacher  administrativer
Akt  besitzt  das  russische  Budget  keineswegs  die
fornmle  Kraft  des  Gesetzes.  Der  Wille  des
Monarchen  genügt,  um  es  abzuschaffen,  zu  verändern ­
  oder  zu  ergänzen.  Neben  dem  bekannt
gegebenen  Budget  existiert  also  noch  ein  geheimes, ­
  das  entweder  gar  nicht  oder  nur  zum
Teil  der  Oeffentlichkeit  zugänglich  ist.  Die
einzelnen  Minister  suchen  Etatsposten  so  viel
als  möglich  für  sich  in  Anspruch  zu  nehmen
und  in  ihren  Händen  die  meisten  Geldmittel  zu
konzentrieren.  Unter  dem  Einflüsse  der  Ministerintriguen ­
  werden  neue  Steuern  geplant,  spezielle
Geldquellen  ausfindig  gemacht,  die  Kreditzuschüsse ­
  geändert  und  neue  Etatsüberschreitungen
gewährt.
Das  Budget  erhält  nur  dann  plötzlich
Kraft  und  Bedeutung,  wenn  ein  Minister  dem
anderen  Unannehmlichkeiten  machen  will.  Dann
wird  dem  unglücklichen  Kollegen  die  Möglichkeit
genommen,  sich  an  dem  üppigen  Feste  der
finanziellen  Plünderung  zu  beteiligen.  Diesem
gegenüber  erhält  dann  das  Budget  die  formale
Kraft  des  Gesetzes.  Die  russische  Wissenschaft
und  die  gebildeten  russischen  Kreise  wissen  schon
längst,  daß  das  Budget  nur  ein  Zierstück  für
das  Ausland  ist,  ein  Zierstück,  das  nur  eine

DasFainilien
budget

Ein  Zierstück
fürs  Ausland

')  Prof.  Koskunow.  Rufs.  StaatSr.  Bd.  71,  S.  33  ff.
2)  Kosknnow,  ebenda.
            
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