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Pflichten der ragusanischen Kaufleute geregelt wurden. Die
Zollabgaben lieferten beträchtliche Staatseinnahmen und die
serbischen Könige waren infolgedessen bestrebt, den Handel
möglichst zu fördern. So wurden unter dem Zaren Duschan
Begleittruppen eingeführt, welche die Karawanen der Kaufleute
vor Gewalttätigkeiten zu schützen hatten. 3 ) Auch aus dem
Gesetzhuche Duschan’s des Grossen, welches von der serbischen
Kultur des Mittelalters so glänzende Beweise liefert und die
vorzüglichste Quelle für Forschungen über alte serbische Staatseinrichtungen
bildet, ersieht man die Bestrebungen des Zaren,
den Handel zu begünstigen. Den Kaufleuten wird Bewegungsfreiheit
im Lande gewährt; den kaiserlichen Zollbeamten verboten,
dem Handel Schwierigkeiten zu bereiten (Artikel 120 des
Gesetzbuches), widrigenfalls eine Strafe von 300 Perper ausgesetzt-
war (Artikel 122). Laut Artikel 153 durfte bei Streitfällen
mit Fremden die Jury (porota) nur zur Hälfte aus
Serben, zur andern Hälfte aber aus den betreffenden Laudesangehörigen
zusammengesetzt sein. Diese Bestimmung bezog
sich natürlich in der Hauptsache auf ragusanische Kaufleute
und hatte den Zweck, ihre serbischen Geschäfte zu fördern,
indem man ihnen damit die Rechtsprechung garantieren wollte.
Andererseits bemühten sich die Ragusaner selbst, um für
ihren Handel in den serbischen Ländern Begünstigungen zu
erhalten, ln einem Vertrage zwischen dem serbischen König
Vladislav und der Republik Ragusa vom Jahre 1237 verpflichtete
sich diese zu einem Jahrgelde von 1000 Perper,
welches sie an die Serbenkönige für den Schutz und die
Freiheiten, die der ragusanische Handel in Serbien genoss, zu
zahlen hatte. Nebst diesem Geldbeträge waren von seiten der
Republik noch 50 Ellen roten Scharlachstoffes zu entrichten,
während seit König Stephan Dragutin (1276—1282) dieser
Jahrestribut der Ragusaner auf 2000 Perper festgesetzt wurde. * 2 )
Die Münzen, welche von den serbischen Königen im
Mittelalter geschlagen wurden, waren sämtlich Silbermünzen.
’) Mijatovic. Trgov. politika. Otaebina I./3. S. 528—9.
2 ) JireSek. Die Bedeutung von Ragusa. S. 17.