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die Umschrift: Obrenovic III. — Fürst von Serbien, während
auf der Beversseite der Wert in Steuerparas bezeichnet war.
Laut der in Rede stehenden Verordnung vom 15. März
1868 sollten 2400 Zollzentner, also 120000 Kilogramm dieser
Kupfermünzen ausgeprägt werden. Aus dem Berichte aber,
welchen der Finanzminister über den Gang der Prägung am
24. Oktober 1870 an die Skuptschina erstattete, ersieht man
dass von den 2400 in der Tat nur 190 Zentner geprägt
wurden, da der Wiener Fabrikant den Best nicht zu liefern
vermochte. Unterdessen hat es aber auch das Ministerium für
notwendig erachtet, das beabsichtigte Gewicht des zu prägenden
Kupfers herabzusetzen, da aus einer allzu grossen Menge
zirkulierender Kupfermünzen dem Handel Schwierigkeiten erwachsen
würden. Aus diesem Grunde und auf Vorschlag des
Finanzministers erschien am 24. Januar 1869 eine Verordnung,
wonach anstatt der früheren 2400 Zollzentner die Prägung
von nur 1200 Zentner ausser den schon geprägten 190 angeordnet
wurde. Infolgedessen wurden noch 1206 Zollzentner
ausgeprägt, so dass, jene 190 eingerechnet, insgesamt 1396
Zollzentner Kupfermünzen geschlagen und in Ijmlauf gebracht
wurden. Von diesen 1396 Zollzentnern wurden in 10-Parastücken
937 Zentner ausgeprägt, den Zentner zu 10 Beutel
(serbisch: kesa) und jeden Beutel zu 500 Stück gerechnet, insgesamt
4685000 Stücke; in 5-Parastücken wurden geprägt
383 Zentner (zu 10 Beutel a 1000 Stück) = 3830000 Stücke
und in 1-Parastücken 76 Zentner (zu 25 Beutel ä 2000 Stück)
= 3800000 Stücke. Da der Piaster in 40 Para eingeteilt war
und jedem Para des Wertes bekanntlich 1 Gramm im Gewicht
entsprach, so ergibt sich, den Zollzentner zu 50 kg gerechnet,
wieder die Stückzahl, welche eben ermittelt, in den Akten 1 )
aber ausdrücklich nicht genannt wird. Dieses Kupfergeld
repräsentierte einen Wert von 1745000 Steuerpiastern, welcher
Betrag in dem erwähnten Berichte des Finanzministers verzeichnet
erscheint, und auch aus den Bechnungen des Liefe-0
Die Daten über diese Kupferprägung sind den Originalakten im
Archiv des Finanzministeriums entnommen.