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cmission in der Weise gelöst wurde, dass man die Notenausgabe
der Nationalbank ziffermässig kontingentierte.
Hiermit ist eine allgemeine Übersicht über die Entwickelung
gegeben, welche das serbische Banknotenwesen
während der kurzen Spanne Zeit seines Bestehens durchgemacht
hat. Es bieten sich also zunächst zwei Hauptperioden,
welche durch das Jahr 1893 getrennt erscheinen, indem die
erste Periode dadurch charakterisiert wird, dass man in derselben
bemüht war, den Noten der Bank zur Ausdehnung und
allgemeinen Verbreitung zu verhelfen, während man sich in der
zweiten Periode, infolge der nachteiligen Wirkungen, welche
der Notenumlauf auf die Valuta-Verhältnisse des Landes ausiibte,
gerade das Gegenteil zur Aufgabe zu stellen gezwungen
sah, nämlich die im Übermasse .ausgegebenen Banknoten aus
dem Umlaufe zu schaffen und die Notenemission in bestimmte
enge Grenzen zu verweisen. Jede dieser Hauptperioden zerfällt
dann wieder in zwei Teile, die erste, indem zwecks Erreichung
einer ausgedehnten Notenzirkulation nach erfolglosen Versuchen,
die auf Gold lautenden Noten im Umlaufe zu erhalten, zur
Emission von Silbernoten übergegangen wird — die zweite,
indem die Notenausgabe zunächst auf mittelbarem Wege zu
beschränken gesucht wird, nämlich durch entsprechende Bestimmungen
über die metallische Deckung (Parlaments -
Beschluss), dann aber unmittelbar durch Befolgung des Grundsatzes
der direkten Kontingentierung. Es ergibt sich auf
diese Weise eine Einteilung des Stoffes, welche zwar zunächst
durch den geschichtlichen Gang gegeben ist, aber doch auch
zugleich eine systematische Behandlung ermöglicht, als nämlich
im Laufe der Entwickelung stets eines jener Momente in
den Vordergrund gerückt erscheint, welche das Wesen der
Notenausgabe ausmachen.
Die in Gold einlösbaren Noten.
Die Noten der Nationalbank sollten auf Grund des Gesetzes
vom 6. Januar 1883 auf Beträge von 50, 100, 500
und 1000 Dinaren lauten, welche die Bank jederzeit ihrem
vollen Werte nach einzulösen verpflichtet war. Die Deckung