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und somit auch in cler Ausübung ihrer Funktionen im Verkehr
zu sehr beschränkt gewesen wäre. Diesem Umstande trug das
Ergänzungsgesetz vom 6. Februar 1896 Rechnung und gab
den Bestimmungen über die metallische Grundlage der Banknoten
einen Inhalt, der mit der Art und Weise, welche die
Bank in Bezug auf die Notendeckung bisher in der Praxis
befolgt hatte, vollkommen übereinstimmte. Darnach sollte die
Bank niemals mehr als 2 1 / 2 mal so viel Noten in den Verkehr
bringen können, als sie insgesamt an Gold und Silber in
ihren Kassen vorrätig hatte. Die metallische Deckung der
auf Gold lautenden Noten musste aber auf jeden Fall mindestens
zu drei Vierteln in Gold bestehen, während die Silbernoten
mit Gold oder mit Silber, sowie auch mit beiden Metallen
zugleich gedeckt sein konnten. Die Emission solcher auf
Silber lautenden Banknoten wurde jedoch auf den Betrag von
25 Millionen beschränkt, über welchen hinaus die Bank unter
keinen Umständen an Silbernoten mehr emittieren durfte, Der
Zweck, welchen der Skupschtina-Beschluss vom 15. Dezember
1893 verfolgte, nämlich der Emission von Silbernoten Schranken
aufzuerlegen, sollte also jetzt durch diese Bestimmung erreicht
werden. Indem nun bekanntlich die in Gold einlösbaren Banknoten
wegen der monetären Verhältnisse Serbiens nicht imstande
waren, in grösseren Mengen dauernd im Umlaufe sich zu behaupten,
waren es ausschliesslich diese 25 Millionen, welche die
Bank von nun an dem Handel und dem Verkehr des Landes
zur Verfügung stellen konnte. Da aber in Zeiten starken
Geldbedarfes der Notenumlauf die Höhe von 30 Millionen und
darüber zu erreichen pflegte, so ist es klar, dass mit der
Kontingentierung der Notenemission in das serbische Zettelbankwesen
ein bedenkliches Element hineingetragen wurde,
indem die Bank dadurch gerade in Krisen, denen sie doch
durch ausgiebigere Kreditgewährungen entgegenzuarbeiten die
Aufgabe hat, lahmgelegt wird und zur völligen Einstellung von
Kreditverleihungen leicht gezwungen werden kann.
Das Jahr 1896, in welchem dieses Gesetz in Kraft getreten
ist und seine Wirkung zuerst geltend machte, ist nun
gegenüber den vorangehenden Jahren in Bezug auf die ökono-