Full text: Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

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Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. 
schlags und damit seiner Steuerschuldigkeit erzielen kann, obgleich er, 
eben infolge der eingetretenen Wertsteigerungen seines Jmmobiliar- 
besitzes, ungeachtet der Erhöhung seines Schnldenstandes, eine Ver 
schlechterung seiner Vermögensverhältnisse nicht zu verzeichnen hat." 
Eine Berücksichtigung der Schulden, namentlich der landwirtschaft 
lichen, bis zur Hälfte des Vermögenssteuerwerts stellt übrigens ein 
sehr weitgehendes Entgegenkommen seitens des Fiskus dar. Es 
bedeutet nach den mir zugänglichen Zahlen der agrarischen Ver 
schuldungsstatistik in der überwiegenden Mehrheit der Fälle die volle 
Berücksichtigung der ganzen Verschuldung. In Baden dürfte die 
Verschuldung kaum größer sein, als in Preußen, wahrscheinlich ist 
sie geringer. Nach einer ganz neuen statistischen Aufnahme für 
Preußen, die aus den Steuermaterialien des Jahres 1903 beruht, 
ist die durchschnittliche Verschuldung des Grundvermögens in der 
Gesamtmonarchie 31°/o. Nur in zwei Provinzen, Ost- und West 
preußen, geht sie etwas über 50% hinaus. Zwischen 42 und 47% 
ist sie in Pommern, Posen und Schlesien, also ebenfalls in Gegenden 
des vorwiegenden Großgrundbesitzes. In Provinzen mit über 
wiegender bäuerlicher Bevölkerung, der Rheinprovinz, Hessen-Nassau, 
Westfalen und Hannover, ist der Verschuldungsprozentsatz weit unter 
dem Landesdurchschnitt nnd bewegt sich zwischen 12,6 und 19,3 %. 
Für badische Verhältnisse werden in erster Linie die Güter bis zu 
50 ha in Frage kommen. In diesen Größenklassen macht in Preußen 
die Verschuldung etwa 25°/o aus. 
Wie sich nach den badischen Reformplänen die Kommunalbe- 
stenerung des Vermögens gestalten wird, weiß man noch nicht genau. 
Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Kommunen ohne Änderungen auf 
Zuschläge zu den Vermögenssteuerpartialen verwiesen werden. Das 
würde bedeuten, daß auch in der Kommunalbesteuerung ein erheblicher 
Schuldenabzug zugelassen wird. Es wäre also ein brauchbarer Aus- 
weg schon dann gefunden, wenn Hessen sich dem badischen Projekt 
anschlösse. Aber es gibt auch noch andere Kompromisse zwischen der 
grundsätzlichen Versagung des Schnldenabzugs und der vollständigen 
Gewährung desselben. Man könnte, wie schon bei der Besprechung 
der Nauheimer Verhältnisse angedeutet wurde, an eine orts
	        
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