Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen.
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aller derjenigen Personen, die zur Kapitalrentensteuer veranlagt sind,
nämlich 498 von 990, der Beamtenkategorie und den mit ihnen eng
verwandten anderen liberalen Berufsarten angehören. Sie ver
steuern eine Kapitalrente von rund 889000 Mark. Das ist weit
über das Doppelte von demjenigen, was 143 Gewerbetreibende, die
überhaupt in Frage kommen, an Kapitalrente beziehen und nicht viel
weniger, als die 349 Privatiers, die an Kapitalzinsen 966000 Mark
im Jahre einnehmen. Entsprechende Zahlen für andere Städte,
namentlich für Darmstadt und Mainz, besitze ich leider nicht. In
Darmstadt, das ja bekanntlich mit der Zeit eine beliebte Pensionär-
stadt geworden ist, werden die eigentlichen Rentner die vermögenden
Beamten und Offiziere an Steueraufkommen vielleicht mehr über
ragen, als in Gießen.
Wie gut es das hessische Finanzministerium mit den Kapital
rentnern vor hatte, beweist der erste und ursprüngliche Entwurf der
Gesetzesvorlage, der bei der kommunalen Vermögenssteuer so gut wie
keinen Unterschied zwischen Kapitalbesitz einerseits und Grundbesitz
und Gewerbebetrieb andererseits machen wollte. In einem Vortrage,
den der sehr sachkundige Darmstädter Stadtverordnete, Herr Otto
Wolfskehl, vor Jahresfrist im nationalliberalen Verein seiner Vater
stadt gehalten hat, wäre, wenn der anfängliche Gesetzesplan aufrecht
erhalten worden wäre, bei Unterstellung einer Durchschnittsrente von
3Va% statt der bisherigen Kapitalrentensteuer, die unter der Herr
schaft der alten Steuergesetze 1,36 % betrug, die gemeindesteuerliche
Kapitalbelastung nach der Rente bemessen in den fünf größten Stadt
gemeinden folgende geworden:
In Darmstadt 3,63%
„ Mainz 4,11%
„ Worms 4,23 %
„ Gießen 4,83 %
„ Offenbach 5,54 °/o.
Dazu kommt eine doppelte staatliche und kommunale Einkommen
steuer, welch' letztere zur Zeit in Darmstadt 88,2, in Mainz 91,95, in
Worms 96,1, in Gießen 114,09 und in Offenbach 124,1 % der Staats
steuer beträgt, und endlich noch die allgemeine Vermögenssteuer, die,