Full text : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

indessen  die  zur  Hebung  der  Ausbeute  nötige  Einrichtung  kann
sich  auch  der  kleinste  Betrieb  verschaffen.  Hierzu  braucht
man  nur  eine  gute  Schrotmühle  und  einen  zeitgemäßen
Läuterboden  des  Läuterbottichs.  Das  wurde  auch  vor
kurzem  wieder  den  Herren  der  Regierung  vorgetragen.
Ein  Herr,  der  zwei  Brauereibetriebe  leitet,  den  einer  Großund
  den  einer  Kleinbrauerei,  erklärte  dabei  sogar,  daß  er  in
dem  Kleinbetrieb  öfter  höhere  Ausbeute  erzielte  als  umgekehrt.
Jedenfalls  suchte  ein  Teil  der  Kleinbrauereien  hierin  die  Berechtigung ­
  zu  einer  Staffelung.  Dem  kam  die  Großbrauerei
—  nobles««  oblig'o  —  entgegen  und  erklärte,  um  den  Streit
zu  schlichten,  daß  sie  mit  einer  Spannung  von  1  Mk.  einverstanden ­
  sei.  Dies  auf  die  gegenwärtige  Vorlage  angewendet,
würde  eine  Staffelung  von  5,25  Mk.  auf  6,26  Mk.  ergeben.
Die  Berechtigung  für  größere  Spannung  läßt  sich  in  der  Tat
nicht  nachweisen,  das  müssen  auch  wir  zugestehen.
Eine  zu  stark  angezogene  Staffelung  gibt  das  Losungswort ­
  für  den  Kampf  zwischen  den  größeren  und  kleineren
Betrieben.  Je  größer  die  Spannung,  desto  erbitterter  der
Kampf.  Die  für  Süddeutschland  vorliegenden  Zahlen  beweisen ­
  dies  ganz  unwiderleglich.  Es  konnte  und  kann  ja
auch  gar  nicht  anders  sein.  Die  Malzsteuer  ist  eine  Verbrauchssteuer, ­
  sie  soll  in  letzter  Linie  von  dem  Biertrinker
getragen  werden.  In  unberechtigtem  Widerspruch  hierzu
sucht  die  Staffelung  die  Steuer,  insoweit  sie  anfällt  durch
die  höheren  Staffelsätze,  zu  einer  Gewerbesteuer  umzugestalten,
d.  h.  ihre  Übertragbarkeit  auf  das  Publikum  zu  verhindern.
Hiergegen  erheben  sich  mit  Recht  diejenigen  Brauereien,  welche
durch  die  Staffelung  empfindlich  betroffen  werden.  Den
kleinen  Betrieben  ist  Schuh  gegeben  gegenüber  den  größeren
zu  Lasten  der  letzteren.  Was  natürlicher,  als  daß  nun  die
belasteteten  Brauereien  dagegen  anzukämpfen  suchen!
Die  Preisbildung  erfolgt  durch  den  kleinen  und  mittleren
Betrieb.  Wollten  die  höher  gestaffelten  Brauereien  versuchen,
sich  durch  Preiserhöhung  zu  schützen,  so  würden  die  durch
Staffelung  nicht,  oder  doch  nur  unerheblich  betroffenen
Betriebe  dies  hindern.  Die  letzteren  werden  infolge  der
Staffelung  die  Feinde  der  größeren  Brauereien  noch  über  daS
Maß  der  gewöhnlichen  Konkurrenz  hinaus  werden.  Was  natürlicher,als ­
  sie  auszubieten!  Verzichten  die  betroffenen  Betriebe
auf  diesen  Kamps,  so  verzichten  sie  damit  fortlaufend  auf
einen  normalen  Gewinn  ihrer  Anlagen.  Treten  sie  dagegen
in  den  Kampf  ein,  so  kostet  dies  ja  auch  Opfer,  in  manchen
Fällen  große  Opfer.  Diese  Opfer  sind  aber  immer  nur  einmalige. ­
  Sind  damit  die  feindlichen  Betriebe  niedergerungen,
so  kann  Preiserhöhung  eintreten  und  mit  der  Zeit  für  die
früher  erlittenen  Verluste  Entschädigung  gefunden  werden.
            
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