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gleichen Schritt hält, so werden durch diese Gestaltung der
Dinge die in Rede stehenden wirtschaftlichen Existenzen dem
Untergang überliefert. Es ist nun aber nicht anzunehmen,
daß der Gesetzgeber dem einfach zustimmen könnte.
Bleibt es demnach bei dein jetzigen Steuersätze, so bleibt es
auch bei der jetzigen Ubergangsabgabe. Erhöht sich der
Steuersatz, so sollte die Übergangsabgabe gleichen Schritt
halten.
Von der Vermahlungssteuer könnte mau absehen.
Sollte sie aber allgemein bestimmt werden, so
müßte wenigstens den mittleren Betrieben, die sich
bis zu einem Malzverbrauch von 12 000 Ztr. er
strecken, Rechnung getragen werden. Die Vermahlungs
steuer wird sich nach und nach ganz von selbst
einführen. Jede Neuanlage, jede größere bauliche Ver
änderung wird ihr Rechnung tragen. Es würde durch obige
Erweiterung für den mittleren Betrieb eine Übergangszeit
eintreten, welche die spätere Ausdehnung dieser Bestimmung
vorbereiten, die Härte der sofortigen Anordnung aber ver
meiden würde.
Tritt die vorgeschlagene oder eine nur irgendwie drückende
Mehrbelastung durch Steuer ein, so wird sie für das Publikum
die Erhöhung der Schankpreise des Bieres, und zwar über
den Steuerbetrag hinaus, zur Folge haben. Die Brauerei
kann die Steuer nicht tragen. Sie wird vielleicht für einige
Zeit den Kampf unter sich zu führen haben. Nach kurzer Zeit
wird er beendet sein. Die vorgeschlagene Steuer übersteigt
für die gesamte Aktienbrauerei Norddeutschlands den Betrag
der gezahlten Dividende um 1 470 000 Mk. Das kann
doch unmöglich für längere Zeit aus eigener Kraft ertragen
werden.
Auch die Wirte können die Last nicht tragen. Der
Gedanke, daß dies möglich sei, ist uns hier nicht für einen
Augenblick gekommen. Daß der Einzelverkäufer dabei aus
Bruchteilen eines Pfennigs einen ganzen Pfennig inacht, ist
nicht zu vermeiden.
Es ist dies auch gerechtfertigt. Durch Verteuerung des
Bieres wird sich der Umsatz mindern. Wodurch sonst soll der
Wirt Ersatz finden? An dem derzeitigen Einkommen darf
nichts gekürzt werden, daS ist schon bescheiden genug. Be
spricht man den Rückgang des Bierkonsums, so ist dabei auch
immer wieder zu betonen, daß hierdurch die Schnapspest
wesentlich gefördert wird. Das Surrogatverbot könnte dies
nur zunr allerkleinsten, zu einem kaum merklichen'Teil aus
gleichen.
Wie soll nun aber der Arbeiter, der kleine Hand
werker, der weniger Bemittelte die Brausteuer tragen?