Full text : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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II.
Eine  sehr  beachtenswerte  Zuschrift  aus  den  Kreisen  der
mittleren  Brauereien  an  die  „Tageszeitung  für  Brauerei".
Den  Darstellungen  des  Herrn  Zeitz-Meiningen  „Erhöhung ­
  der  Brausteuer  und  ihre  Folgen"  füge  ich  folgendes  bei:
Die  bayerische  Konkurrenz  trifftmindestens  denmeiningischen
Amtsgerichtsbezirk  Gräfenthal  im  Kreise  Saatfeld  (Saale)  in
gleicher  Schürfe  wie  die  koburg-meiningischen  Landesteile  in:
Westen  Thüringens.
Die  nächste  bayerische  Brauerei  liegt  2  km  von  der  norddeutschen ­
  bzw.  meiningischen  Ortschaft  Probstzella,  eine  zweite
befindet  sich  eine  Wegstunde  weiter  entfernt.
Beide  Brauereien  sind  erst  vor  einigen  Jahren  ohne  jedes
örtliche  oder  inländische  Bedürfnis  vergrößert  worden.
Diese  und  noch  mehrere  naheliegende  bayerische  Brauereien
suchen  nun  mit  allen  Mitteln  und  unter  allerhand  Konzessionen
in  dem  angrenzenden  norddeutschen  Gebiet  ihren  Absatz  an
Bier  zu  vergrößern,  während  das  uns  infolge  der  hohen,
prohibitiv  wirkenden  bayerischen  Eingangszölle  trotz  inehrfacher
Versuche,  den  Absatz  nach  Bayern  auszudehnen,  ganz  unniöglich
  ist.
Infolge  der  sehr  schroffen  Konkurrenz  darf  daher  eine  Verschiebung ­
  der  Übergangsabgabe  zugunsten  unserer  Gegner  nicht
erfolgen,  denn  sonst  liegt  die  Gefahr  weiterer  Unterbietung  im
Preise  vor.
Die  Behauptung  des  Herrn  Staatssekretär  Freiherrn  von
Stengel,  daß  beim  Einzelverkauf  des  BiereS  pro  Liter  sich
ein  Nutzen  von  11,5  bis  37,7  Pf.,  im  Mittel  25,6  Pf.,  ergeben
soll,  trifft  in  der  ganzen  Gegend  nicht  zu.
Jedenfalls  hat  der  Herr  Staatssekretär  aus  hiesiger
Gegend  keine  Erkundigung  eingezogen,  und  doch  hätte  ihn
als  früheren  Nachbarn  diese  Gegend  besonders  interessieren  müssen.
Es  möge  zur  weiteren  Belehrung  nachstehendes  dienen.
In  Gräfenthal  und  Umgebung  wird  überall  das  Bier  pro
Liter  mit  24  Pf.  verkauft,  ohne  Gewährung  von  Trinkgeld,
das  hier  nicht  üblich  ist.  Davon  kommt  auf  den  Wirt  infolge
äußerst  hoher  Kommunalbiersteuer  6  Pf.  Ausschankgeld,  wovon
er  alle  Aufwendungen  bestreiten  muß.
Die  Brauerei  muß  für  den  gewährten  Preis  von  15—18  Mk.
einschließlich  Kommunalbiersteuer  zum  Teil  sehr  starke  Biere
liefern.  Auch  die  Kommunalbiersteuer  von  1,53  Mk.  auf  das
Hektoliter  Bier  trügt  die  Brauerei.  Leichtere  Lagerbiere  (nicht
sogenannte  Einfachbiere)  werden  vielfach  für  20  Pf.  das  Liter
verschleißt;  beim  Flaschenbier  ist  Pies  sogar  Regel.
Das  geschieht  in  den  Lokalen,  in  denen  die  eigentlichen
Biertrinker  verkehren,  welchen  gutes  kräftiges  Vier  nicht  allein
            
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