Full text : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Genuß,  sondern  in  hiesiger  Jndustriegegend  ein  sehr  notwendiges ­
  Bedürfnis  ist.
Bei  den  hier  bestehenden  Verhältnissen  kann  weder  die
Brauerei  noch  der  Wirt  auch  nur  die  geringste  Mehrsteuer
tragen.  Bei  der  Brauerei  sprechen  außerdem  neben  hohen
Arbeitslöhnen  und  sonstigen  Vergünstigungen  ihrem  Personal
gegenüber  noch  die  stetig  wachsenden  Kohlenpreise  und  bedeutenden ­
  Zollerhöhungen  auf  alle  Bedarfsartikel  der  Brauerei,
wie  sie  im  Zolltarif  bestehen,  mit,  während  eine  Erhöhung
der  Verkaufspreise  in  Ansehung  der  Konkurrenzverhältnisse
und  der  Arbeitslöhne  undurchführbar  ist.
Es  ist  deshalb  geboteu,  alle  und  jede  Steuererhöhung
abzulehnen.
Brauerei  z.  Pappenheimer,
Tobias  Glaeser  in  Graefenthal.

III.
Bransteuer  und  Reservatrecht.
(Aus  der  Hildburghauser  Dorfzeitung.)
Zufolge  der  Reservatrcchte  sind  die  süddeutschen  Staaten
befugt,  ihre  Brausteuer  im  Wege  der  Landesgesetzgebung  zu
ordnen.  Der  Reichsgesetzgebung  unterliegt  nur  die  Brausteuer, ­
  welche  in  den  zur  Norddeutschen  Brausteuergemeinschaft
gehörigen  Staaten  erhoben  wird.  Die  Brausteuer  dieser
Staaten  fließt  der  Reichskasse  zu,  während  die  Brausteuer  der
süddeutschen  Staaten  deren  Landeskassen  zugeht.  Zum  Ausgleich ­
  haben  die  süddeutschen  Staaten  entsprechende  Jahreszahlungen ­
  an  die  Neichskasse  zu  leisten.  Die  Brausteuer
stellt  sich  gegenwärtig  in  den  süddeutschen  Staaten  erheblich
höher  als  in  der  Brausteuergemeinschaft,  nämlich  hierauf ­
  4  Mk.,  in  Bayern  auf  5  bis  6,50  Mk.  für  eineu
Doppelzentner  Malz.  Die  dem  Reichstag  zugegangenen
Finanzreformvorschläge  bezwecken  nun  unter  anderm,  die
Brausteuer  der  Brausteuergemeinschaft  im  wesentlichen  auf
die  Höhe  der  süddeutschen  Brausteuer  zu  bringen.  Nach  der
seitherigen  Beschlußfassung  der  Steuerkommission  des  Reichstages ­
  ist  die  Erreichung  dieses  Zieles  als  ausgeschlossen  anzusehen, ­
  und  zwar  kämpfen  gegen  dasselbe  auch  süddeutsche
Reichstagsabgeordnete  an,  diese  aber  nicht  geleitet  von  der
llberzeugung,  daß  die  süddeutsche  Brausteuer  zu  hoch  sei,  und
daß  sie  die  norddeutschen  Brauer,  Wirte  und  Biertrinker  vor
            
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