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Für Cognacs, unter einer Bezeichnung, die den An
schein erwecken muß, daß es sich um reines Weindestillat
handle, sollte der Zusatz „Weinbrand“ angewendet werden.
So wenig mit dieser Bezeichnung eine Garantie geboten,
so bietet sie selbst nach den Beschlüssen nicht das, was
von einem Weinbrandcognac zu verlangen ist, denn hier
nach kann nicht allein der Alkoholgehalt des Cognac dem
Traubenwein, sodern ebensogut dem Tresterwein entstammen;
aber auch die Veränderung, die das Destillat seit der Her
stellung erfahren und die es eigentlich erst in Cognac
verwandelt, darf durch künstliche Zusätze erzeugt werden
und braucht nicht durch Alter und Lagern enstanden
zu sein.
Dem Laien muß es fast unglaublich klingen, daß eine
Ware von soweit herabgeminderter Qualität und unter
falscher Bezeichnung noch unbeanstandet Abnehmer finden
kann.
Eine Erklärung hierfür ist auch nur darin zu finden,
daß dem Abnehmer die Möglichkeit der Kontrolle für die
Qualität vollständig fehlt. Die beiden Charentes sind die
einzigen Weingebiete, deren zur Brennerei wirklich geeignete
Weine bisher rein zur Destillation gelangten.
Nur von Cognac aus erhielt die Welt jahrhunderte
lang die feinsten reinen Weinbranntweine. Als diese von
Cognac aus nicht mehr geliefert wurden, hat das Publikum
nur noch in den allerseltensten Fällen diesen wirklich alten
feinen Weinbranntwein geschmeckt, statt dessen das dafür
gehalten, was von den Cognachäusern mit zweifellos großem
Geschick künstlich hergestellt und versandt worden ist.
Wäre ein Vergleich mit wirklich reinem Weinbranntwein
angestellt worden, würde das Publikum die Fälschung gewiß
zurückgewiesen haben.