Full text : Wie kann die heimische Cognacindustrie und der deutsche Weinbau gefördert werden?

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Eine  Prüfung  auf  chemischem  Wege  ist  ohne  Erfolg.
Weder  der  Zusatz  eines  neutralen  Alkohols,  der  durch  gute
Rektifikation  von  den  ihm  anhaftenden  Verunreinigungen
(Spuren  des  Rohmaterials,  Fusel)  befreit  ist,  noch  viel
weniger  das  Alter  läßt  sich  im  Weinbranntwein  nachweisen.
Selbst  nicht  einmal  der  Beweis,  daß  ein  Branntwein  auch
nur  einen  Teil  wirklichen  Weinbranntwein  enthält,  ist  auf
chemischem  Wege  sicher  zu  führen.  Die  für  diesen  Zweck
angewandte  Methode  der  Prüfung  auf  Furfurol,  welche  darauf ­
  beruht,  daß  Betanaphtol  in  Gegenwart  von  Acid.  sulphuric.
  durch  vorhandenes  Furfurol  im  Destillat  gefärbt
wird,  ist  durchaus  kein  Beweis.  Denn  ein  sehr  stark
rektifiziertes  Weindestillat  enthält  kein  Furfurol  mehr,
während  der  kleinste  Zusatz  von  Furfurol  zu  anderem  Alkohol ­
  diesen  in  der  Analyse  zu  Weindestillat  stempeln
würde.  Ebenso  verhält  es  sich  mit  den  anderen  Anhaltspunkten, ­
  die  die  chemische  Analyse  gibt.  Weder  für  einen
exakten  Nachweis  in  bezug  auf  das  Alter,  noch  auf  die
Herkunft  eines  Branntweins  reichen  die  heutigen  chemischen
Analysen  aus.
Zur  Beurteilung  eines  Cognacs  ist  man  heute  lediglich
auf  die  Prüfung  durch  Nase  und  Zunge  angewiesen.  Es  ist
nicht  zu  bestreiten,  daß  es  Leute  gibt,  die  ausgestattet  mit
gut  funktionierenden  Organen  und  durch  jahrelange  Übung
sich  ein  sicheres  Urteil  angeeignet  haben.  Irgend  einen
Beweis,  etwa  vor  Gericht,  hiermit  anzutreten,  sind  aber
auch  diese  Kenner  nicht  in  der  Lage.  Auch  der  Fachmann
läßt  sich  in  seinem  Urteil  durch  die  verschiedensten  Umstände ­
  beeinflussen.  Die  verschiedene  Umgebung,  der
Unterschied  der  Temperatur  oder  ein  fremder  Geruch  im
Raum,  der  Genuß  irgend  einer  Speise  oder  eines  Getränkes
vor  der  Prüfung  und  vieles  andere  machen  den  Prüfenden
in  seinem  Urteil  schwankend,  sodaß  er  oft  an  einem  Tage
            
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