26. Einwirkung auf Geschäfte, welche die Zahlungsbilanz beeinflussen. 105
hat sich — wegen der dabei möglichen Kursverluste — in die Praxis
der Noteninstitute nicht einbürgern können. —
Die Erfahrungen des gegenwärtigen Kriegs scheinen geeignet, der
Ausbreitung der Devisenpolitik und Dermehrung von Auslandsguthaben
Grenzen zu setzen. Aller wirtschaftlichen Einsicht zum Trotz hat Eng
land an seinem alten Grundsatz, Forderungen von Bürgern kriegfüh
render Mächte die Eintreibbarkeit zu versagen, festgehalten, wodurch
in Zukunft die Stellung Londons als des Platzes, an welchem mit
Dorliebe Guthaben unterhalten wurden, gefährdet wird. Es hat sich
klar gezeigt, daß auch die liquidesten internationalen Forderungen
in ihrer Stellung als prompte Zahlmittel vom Gutdünken des Schuldner
staates abhängig sind und daß sie gerade in den kritischesten Tagen Gold
besitz zu vertreten nicht vermögen.
26. Einwirkung aus Geschäfte, welche die Zahlungsbilanz beeinflussen.
Ueber den zeitlichen Ausgleich zwischen günstigen und ungünstigen
Momenten hinaus wirken jene Maßnahmen, die Geschäfte zu be
günstigen oder verhindern suchen, welche auf die Zahlungsbilanz Ein
fluß haben. Aus den Tagen des Merkantilismus ist in die Gegen
wart die Erschwerung der Arbitrageoperationen herübergekommen,-
man läßt zwar heute nicht mehr wie ehedem die Goldexporteure schwö
ren, daß sie nicht Arbitrageoperationen gemacht haben, sucht aber
diese Tätigkeit möglichst zu verhindern. Die Abgabe abgenützter Gold
münzen und die Derweigerung der Goldeinlösung der Noten außer
halb der Zentrale der Bank gehören zur Praxis aller Notenbanken,-
di? Bank von Frankreich weigert sich in Marseille, die Neichsbank in
Hamburg Gold an die Arbitrage zu geben.
Die Lank von Frankreich hat bis in die neunziger Jahre des vorigen
Jahrhunderts und neuerdings wieder seit 1912 in Zeiten drohenden
Goldabflusses die gesetzliche Ermächtigung, nach ihrer Wahl in Gold
oder in silbernen 5-Frankenstücken zu zahlen, in der weise angewendet,
daß sie Goldbarren nur gegen eine Prämie abgab, die zeitweise bis
zu einem Prozent anstieg. Die Leitung der Bank von Frankreich be
hauptet — im Widerspruch zu vielen Stimmen aus der Praxis — daß
sie diese Maßnahme nur gegen die Arbitrageure angewendet, dagegen
beim erbrachten Nachweis von Derpflichtungen dem Ausland gegen
über davon Abstand genommen habe. Die Arbitrageure können infolge
des Schwankens der Prämie mit dem Notenbankgold nicht kalkulieren
und müssen das benötigte Metall sich aus der Zirkulation beschaffen,