Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 67 
Priester als unumgänglicher und sichtbarer Mittler zwischen 
dem Laienvolke und Christus. 
Man versteht, welche Gewalt die Kirche unter der Aus— 
bildung dieser Lehren und der an sie anknüpfenden christlichen 
Lebenshaltung gewinnen mußte. Sie war die einzige Ver— 
walterin der göttlichen Sakramente und damit aller Heilsgnade; 
sie beherrschte das Gemüt nicht minder wie den Verstand; sie 
erquickte, sie begeisterte, sie tröstete, sie war die Daseinsmacht 
überhaupt; Generationen haben unter dem beruhigenden Be— 
wußtsein gelebt und geendet, daß in der Kirche das voll— 
kommene Reich Gottes auf Erden verkörpert sei. 
Und die Kirche felbst als Verfassungsmacht hatte es zu 
einem Abschluß ihres Baues gebracht, dessen stolze Giebel noch 
heute blenden. Welch ein Aufschwung der geistlichen Rechts— 
wissenschaft vor allem seit dem Erscheinen des gratianischen 
Rechtsbuches (zwischen 1139 und 1142), welches das gesamte 
geltende Recht einschließlich der Fälschungen Pseudoisidors und 
der Gregorianer in guter Ordnung und Übersichtlichkeit ent— 
hielt! Jetzt war die Kirche selbst zu fast nichts als einem 
Rechtsinstitut geworden, in dem die Unabhängigkeit und Wir— 
fungskraft der sakralen und jurisdiktionellen Handlungen der 
Priester immer energischer betont und ausgenutzt wurde; denn 
was blieb, unterdrückte man die Möglichkeit persönlicher Wir— 
fung des Priesters, noch übrig, als die in bestimmte Rechts— 
normen gefaßte sachliche Gnadenwirkung der Kirche als des 
sakramentalen Verfassungskörpers? Darum kamen, wie schon 
Alexander III., so Innocenz III., Innocenz IV. und Bonifaz VIII. 
nicht so sehr als Theologen denn als Juristen auf den Stuhl 
Petri; darum wurde die Rechtswissenschaft das Lieblingsstudium 
aller strebenden Kleriker des 18. Jahrhunderts. 
So mußte es die Lebensrichtung der Kirche sein, sich auch 
äußerlich als Verfassungsmacht auszuwirken. Es konnte seit 
dem Dictatus papae Gregors VII. nur in theokratischem Sinne 
zeschehen. Die Kirche als Verfassungsinstitut ist allen Staaten 
übergeordnet; ja, da sie in sich die Verheißung des Senfkorns 
trägt, dessen Zweige dereinst alle Lande des Erdballs über—
	        
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