Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 67
Priester als unumgänglicher und sichtbarer Mittler zwischen
dem Laienvolke und Christus.
Man versteht, welche Gewalt die Kirche unter der Aus—
bildung dieser Lehren und der an sie anknüpfenden christlichen
Lebenshaltung gewinnen mußte. Sie war die einzige Ver—
walterin der göttlichen Sakramente und damit aller Heilsgnade;
sie beherrschte das Gemüt nicht minder wie den Verstand; sie
erquickte, sie begeisterte, sie tröstete, sie war die Daseinsmacht
überhaupt; Generationen haben unter dem beruhigenden Be—
wußtsein gelebt und geendet, daß in der Kirche das voll—
kommene Reich Gottes auf Erden verkörpert sei.
Und die Kirche felbst als Verfassungsmacht hatte es zu
einem Abschluß ihres Baues gebracht, dessen stolze Giebel noch
heute blenden. Welch ein Aufschwung der geistlichen Rechts—
wissenschaft vor allem seit dem Erscheinen des gratianischen
Rechtsbuches (zwischen 1139 und 1142), welches das gesamte
geltende Recht einschließlich der Fälschungen Pseudoisidors und
der Gregorianer in guter Ordnung und Übersichtlichkeit ent—
hielt! Jetzt war die Kirche selbst zu fast nichts als einem
Rechtsinstitut geworden, in dem die Unabhängigkeit und Wir—
fungskraft der sakralen und jurisdiktionellen Handlungen der
Priester immer energischer betont und ausgenutzt wurde; denn
was blieb, unterdrückte man die Möglichkeit persönlicher Wir—
fung des Priesters, noch übrig, als die in bestimmte Rechts—
normen gefaßte sachliche Gnadenwirkung der Kirche als des
sakramentalen Verfassungskörpers? Darum kamen, wie schon
Alexander III., so Innocenz III., Innocenz IV. und Bonifaz VIII.
nicht so sehr als Theologen denn als Juristen auf den Stuhl
Petri; darum wurde die Rechtswissenschaft das Lieblingsstudium
aller strebenden Kleriker des 18. Jahrhunderts.
So mußte es die Lebensrichtung der Kirche sein, sich auch
äußerlich als Verfassungsmacht auszuwirken. Es konnte seit
dem Dictatus papae Gregors VII. nur in theokratischem Sinne
zeschehen. Die Kirche als Verfassungsinstitut ist allen Staaten
übergeordnet; ja, da sie in sich die Verheißung des Senfkorns
trägt, dessen Zweige dereinst alle Lande des Erdballs über—