a) Das Gut.
Ant
Der Mensch tritt mit seinen Bedürfnissen der großen Masse von
Gegenständen gegenüber, welche die äußere Natur ihm bietet. Er
untersucht dieselben, wie weit er sie zur Befriedigung seiner Bedürf-
nisse verwenden kann, und entdeckt er Eigenschaften in denselben,
die sie hierfür geeignet machen, so bezeichnet er sie als brauchbar;
die als brauchbar erkannten Gegenstände, die der Mensch für seine
Zwecke zur Benutzung auswählt, nennen wir Güter. Drei Arten von
Gütern sind zu unterscheiden. 1. Vor allem kommt die große Zahl
der Sachgüter in Betracht, welche fortdauernd im wirtschaftlichen
Leben Verwendung finden. Es sind die Gegenstände zur Befriedigung
des Nahrungsbedürfnisses: Getreide, Fleisch etc.; zum Schutze gegen
die Witterungseinflüsse, wie Kleidungsstücke; zur Wohnungseinrichtung ;
dann Maschinen zur Unterstützung unserer Thätigkeit; zur Befriedigung
der geistigen Bedürfnisse die Bücher, Bilder, Musikinstrumente etc,
Ja, es gehören auch Gegenstände eines eingebildeten Wertes dazu, wie
Amulette, Zaubermittel und dergl. Daß all’ die genannten Dinge „Güter“
sind, bedarf keiner weiteren Ausführung, 2, Die zweite Kategorie um-
faßt die persönlichen Dienste, welche wirtschaftlich als Gut
anerkannt, geschätzt und eventuell bezahlt werden. Das ist der Fall
bei den Diensten. eines Arztes, um unsere Gesundheit herzustellen,
dem Unterricht eines Lehrers zur Ausbildung der geistigen Kräfte,
Bereicherung der Kenntnisse, Erhöhung der Leistungsfähigkeit eines
Schülers. Es gehört dazu die Bemühung eines Advokaten, Jemanden
in seinem Rechte zu schützen, sagen wir einem Müller den Zufluß und
die Benutzung des Wassers zu sichern, welches er zu seinem Betriebe
gebraucht. Es ist vom wirtschaftlichen Standpunkte als ein Gut auch
der Dienst aufzufassen und zu behandeln, den ein Dienstbote leistet
durch das Reinigen der Kleider, die Bereitung des Mittags etc., um
dem Herrn selbst die Arbeit zu ersparen, so daß er seine Thätigkeit
ganz auf seine Berufsarbeit konzentrieren kann. Es ist die gleiche
Leistung, als wenn er den Arbeitgeber in seiner Berufsthätigkeit un-
mittelbar unterstützt, z. B. wenn er als Gehilfe dem Maler die Farben
zusammenträgt und zur Mischung bereit hält. Da diese erwähnten
Leistungen ihre wirtschaftliche Bedeutung, vorliegende Bedürfnisse zu
befriedigen, haben, werden sie ebenso geschätzt und bezahlt wie Sach-
güter, und stehen deshalb prinzipiell auf dem gleichen Boden. 3, Ver-
hältnisse können gleichfalls den Charakter eines Gutes annehmen,
was allerdings von Böhm-Bawerk und Anderen bestritten wird. Aber
ein‘ rechtliches Verhältnis, welches eine ökonomische Nutzung gewährt,
gegen eine erhebliche Summe verkauft werden kann, also Kapitalswert
erlangt, muß doch wohl gleichfalls als ein Gut anerkannt werden, denn
die Brauchbarkeit ist unverkennbar, wie die thatsächliche wirtschaft-
liche Verwertung. Wie weit dadurch die ganze Volkswirtschaft geför-
dert wird, ist eine Sache für sich. Wenn einem Ingenieur die Erfindung
einer neuen Maschine patentiert wird, oder einem Chemiker eine neue
Methode, ein Färbemittel herzustellen, so wird ihnen damit die öko-
nomische Verwertung ihrer Erfindung garantiert, sie sind in der Lage,
wenn die Brauchbarkeit allgemein anerkannt ist, ihr Patent zu ver-
kaufen. Das Recht der alleinigen Verwertung gewährt einen besonderen
ökonomischen Nutzen, wird hoch geschätzt und mit einem Kapitale be-
zahlt. Dies Rechtsverhältnis stellt sich als ein wirtschaftliches Cut