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engeren Zusammenschluss herbeizuführen, um sieh über
wichtige Punkte zu verständigen und nötigenfalls ge
meinschaftlich zu handeln. Als derartige, alle Beteiligten
gleichmässig berührende Angelegenheiten seien z. B.
nur das Submissionswesen und die in Technikerkreisen
vielfach erörterte Frage der Honorierung ausgearbeiteter
Anlage-Projekte, Kostenanschläge usw. erwähnt.
Soweit Zusammenschlüsse in der Schweiz zustande
kamen, gingen sie von ausserschweizerischen Firmen aus.
Neben dem Glühlampenkartelle sind in dieser Hin
sicht die in späteren Kapiteln zu erwähnenden inter
nationalen Konventionen der Aluminium-und der Dampf
turbinenwerke zu nennen.
Zu dem Glühlampenkartell gehören fast sämtliche
europäischen Glühlampenfabriken, darunter auch die
beiden schweizerischen, die Zuger und die Zürcher
Glühlampenfabrik. Der Verband verdankt seine Ent
stehung der Einsicht, dass es notwendig sei, dem Sinken
der Verkaufspreise Einhalt zu tun. Sein Sitz ist Berlin.
Er verfügt über ein Stammkapital von 1 Million Mark.
Der Verkauf der Gesamtfabrikation erfolgt durch die
„Verkaufsstelle vereinigter Glühlampenfabriken G. m.
b. H.“ — Vor allem sind es folgende Vorteile, die
durch die Kartellierung der Glühlampenfabriken er
reicht wurden, und die somit auch den schweizerischen
Glühlampenfabriken zu Gute kommen: Die Verkaufs
preise wurden wieder aut ein Niveau zurückgeführt, das
den Fabriken einen annehmbaren Nutzen lässt; die
technische Ausgestaltung der 1* abrikate wurde verbessert;
wenig verbrauchte Lampensorten wurden aus der Fabri
kation ausgeschaltet; infolge der Fabrikation und des
Verkaufs im Grossen kann billig eingekauft und die