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Erfolgen nachträglich Berichtigungen der in dem offiziellen, eventuell
in dem Hertelschen Kursberichte notierten Kurse, so wird die bereits
erteilte Abrechnung dementsprechend ebenfalls geändert.
Werden Aufträge durch Telegramm oder Fernsprecher erteilt, so
verzichten die Kommittenten auf das aus der unrichtigen Uebermittlung
dui'ch den Telegraphen oder den Fernsprecher herzuleitende Anfechtungsrecht.
Unsere telegraphischen oder telephonischen Ausführungsanzeigen
werden ebenfalls auf Gefahr des Empfängers übermittelt.
Kommittenten, welche uns beauftragen, Geschäfte irgendwelcher
Art in Wertpapieren an fremden Plätzen auszuführen, unterwerfen sich
den dort jeweils für derartige Geschäfte geltenden Bedingungen und ermächtigen
uns ferner durch Anerkennung dieser Bedingungen ein für
allemal, an Stelle der von ihnen oder für sie empfangenen Wertpapiere,
gleichartige (andere Nummern derselben Gattung) zurückzugewähren,
sowie die Uebersendung des Stückeverzeichnisses zu unterlassen. Kommittenten,
welche nicht gewerbsmässig Bank- oder Geldwechslergeschäfte
betreiben, haben diese Ermächtigung bei jedem einzelnen Geschäft ausdrücklich
und schriftlich zu wiederholen.
i. Die uns zur Verwahrung oder als Pfand übergebenen fremden
Wertpapiere werden als gesonderte Depots der einzelnen Hinterleger
unter deren Namen als deren ausschliessliches Eigentum ohne Vermengung
mit anderen Beständen aufbewahrt. Der Aufbewahrung dieser Wertpapiere
widmen wir die durch das Gesetz gebotene Sorgfalt.
Für die bei uns ruhenden Wertpapiere besorgen wir die Einziehung
fälliger Zins- und Gewinnanteilscheine und die Beschaffung neuer Bogen.
Wir überwachen auch die Verlosungen und Kündigungen, nehmen Rückzahlungen
entgegen, leisten Einzahlungen und teilen geplante Umwandlungen
von Anleihen und Angebote von Bezugsrechten den beteiligten
Hinterlegern mit. Wir übernehmen jedoch keine Verantwortlichkeit für
die rechtzeitige Besorgung dieser Geschäfte, sofern wir nicht einen besonders
erteilten Auftrag hiezu angenommen haben.
Für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen
Urkunden sowie von Kostbarkeiten erheben wir eine besondere Gebühr.
5. Für unsere Kunden im laufenden Geschäftsverkehre führen wir
zwei Depots: dem einen — Depot A — werden diejenigen Effekten einverleibt,
welche uns als Pfand haften, dem anderen — Depot B — diejenigen
Effekten, welche als Kreditunterlage nicht dienen können; hiezu
gehören alle diejenigen Effekten, welche von unseren Kunden uns ausdrücklich
als fremde oder als für fremde Rechnung angeschafft bezeichnet
worden sind, ohne dass die Einräumung des Verfügungsrechts durch den
Dritten von unserem Kunden uns bestätigt worden ist. Ausserdem führen
wir für unsere Kunden in besonderen Fällen ein Stiickekonto, auf welchem
wir Forderungen der Kunden gegen uns auf Lieferung einer bestimmten
Zahl und Art von Effekten ihnen gutschreiben oder uns gegen die Kunden
zustehende Forderungen dieser Art ihnen belasten. Bei Gutschriften auf