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durch das moderne Rechnungswesen in ausgedehntem Masse
erst ermöglicht 1 ). Wenn indes in dieser Zeit verschiedene
Formen der laufenden Rechnung nicht zur vollen Entfaltung
gelangen konnten, so war eine Massnahme daran schuld, welche
den natürlichen Lauf der Dinge durch künstliche Schranken
hemmte, das kanonische Zinsverbot. Wurde es auch, wie bekannt,
sehr häufig umgangen, so musste es doch zur Folge
haben, dass nur diejenigen Formen der laufenden Rechnung,
welche vornehmlich den Zwecken des Zahlungsverkehrs und
der ZahlungsVermittlung dienen, zur Blüte gelangen konnten,
wie das Depositen- uud Girogeschäft 2 ). Diese beiden Formen
der laufenden Rechnung sollten auch in der Folgezeit noch
aus einem anderen Grunde von grosser Wichtigkeit werden und
zwar ganz besonders für die Niederländer und die Deutschen.
Beide Völker hatten unter den Münzwirren viel zu leiden.
Um aber den Ansprüchen des grossen Handels überhaupt genügen
zu können, bedurften sie einer brauchbaren Währungseinheit,
die von den Münzwirren der Umgebung verschont
blieb. Diese Einheit wurde auf dem Wege einer Umschreibebank
hergestellt, indem für den Bedarf des Handels eine nicht
in den Verkehr hinaustretende, lediglich in den Büchern der
Bank vorhandene Einheit Silber auf Grund des in der Bank
niedergelegten Edelmetalls die Währung darstellte 3 ). Von den
Banken, welche sich in dieser Hinsicht hervortaten, seien besonders
die Girobanken von Amsterdam 4 ) und Hamburg, beide
in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts gegründet, hervor-')
Vgl. Goldschmidt a. a. 0. S. 245 ff. Veit Simon, Die
Bilanzen der Aktiengesellschaften. Berlin 1898. S. 29 ff.
2 ) Vgl. auch die interessante Arbeit von Erwin Nasse: Das
venetianische Bankwesen im 14., 15. und 16. Jahrhundert in Conrads Jahrbüchern
für Nationalökonomie und Statistik Bd. XXXIV. Jena 1879. S. 329.
a ) Gustav Cohn a. a. 0. S. 569.
4 ) Es ist nicht ganz sicher, obzwar die Vermutung naheliegt, dass
das Beispiel der Banken zu Venedig, Genua und Barcelona irgendwelchen
Einfluss auf das Entstehen und die Einrichtungen des holländischen Bankinstituts
geäussert hat. Soetbeer wenigstens bestreitet jeglichen, auch
nur den geringsten Zusammenhang. Vgl. darüber seinen Aufsatz: Die
Hamburger Bank, 1619—1866, in der Vierteljahrsschrift für Volkswirtschaft
und Kulturgeschichte. III. Bd. Berlin 1866. S. 23.