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Summen sollen wieder angelegt werden, doch fehlt hiezu
momentan die Gelegenheit oder man ist noch nicht schlüssig,
wie man diese Beträge verwenden soll. Sodann seien besonders
die Summen erwähnt, die man bei der Bank deponiert, um
die Vorteile eines Bankkontos zu geniessen. Alle diese Depositen
nennt man Privatdepositen, zum Unterschiede von den
öffentlichen Depositen. Letztere sind Depositen des Staats und*
rühren hauptsächlich von Steuern, Gebühren und staatlichen.
Erwerbseinkünften her, welche vor ihrer endgültigen Verwendung
erhoben werden und so in den öffentlichen Kassen
ein zeitweiliges Anschwellen bewirken. Dieser Ueberschuss
wird dadurch behoben, dass solche Summen den Banken zugeführt
werden, welche sie bis zu ihrer Abhebung nutzbringend;
verwenden können 1 ). Die Depositen werden entweder auf
feste Termine eingelegt oder sie sind als stets fällig .anzusehen.
Je nach der Dauer der Anlage variiert auch die Verzinsung,
da die Banken Depositen, welche nicht sofort zurückziehbar
sind, wiederum für längere Zeit ausleihen und infolgedessen
den Deponenten auch einen höheren Zins bewilligen können.
Zu den Depositen sind auch in gewissem Sinne die Sparkassengelder
zu rechnen. Sie unterscheiden sich von den eigentlichen
Depositen nur insoferne, als sie ausschliesslich zum Sparen
bestimmt sind, meist nur von kleinen Leuten herrühren und 1
gewöhnlich aus kleinen Beträgen bestehen. Während sodann
die Depositengelder nach einer kurzen Kündigungsfrist abgehoben
werden können, ist bei den Sparkassen in der Regel
eine längere Kündigungsfrist vorgeschrieben (sie beträgt gewöhnlich
einen Monat, mitunter noch mehr), was sie ausserordentlich
schwerflüssig macht. Auf lange Zeit werden zumeist
die Depositen, mit Ausnahme der Sparkassengelder, nicht festgelegt,
da ein verhältnismässig zu niedriger Zinsgewinn erzielt
werden würde, falls man auf diese Weise Gelder zum
Rentenbezuge fest anlegen wollte.
Die Einzahlung der Depositengelder kann nun in bar erfolgen,
wie dies vorzugsweise noch bei uns Usus ist; oder
b Neumann-Hofer, Depositengesehäfte und Depositenbanken..
Leipzig 1894. S. 13 ff.