Full text : Das Kontokorrentgeschäft im deutschen Bankgewerbe

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Vergleich  der  Giroumsätze  mit  den  Gesamtumsätzen
Beträge  in  1000  Mk.
Reichsbankberichte.

Jahr

Gesamtumsätze

Giroumsätze

in  Prozenten  der  ersteren

1902

191926  215

170  811402

89,—

1901

193  147  619

169  320  799

87,66

1900

189  091499

163  632  310

86,54

1899

179  632  549

155  986  792

86,83

1898

163  395  521

137  783  837

84,33

1897

142  110  611

115  307  647

81,14

1896

131  499  193

105  602  672

80,31

1895

121  313  107

93  698  269

77,24

1894

110  783  951

84  449  559

76,23

Ist  so,  wie  wir  sahen,  der  privatwirtschaftliche  Nutzen
des  Giroverkehrs  ein  ausserordentlich  grosser,  so  ist  er  nicht
minder  bedeutend  für  unsere  gesamte  Volkswirtschaft  und
zwar  insoferne,  als  bei  einem  Maximum  von  Umsätzen  bloss
ein  Minimum  von  Bargeld  erforderlich  wird.  Der  Giroverkehr ­
  ist  ausser  bei  der  Reichsbank  und  den  Privatnotenbanken,
die  im  Gegensätze  zur  Reichsbank  meist  Zinsen  gewähren,
noch  bei  verschiedenen  Instituten  verbreitet.  So  hat  die  Bank
des  Berliner  Kassenvereins  im  Jahre  1901  15150  000  Mk.  an
Giroumsätzen  aufzuweisen.  Ausserordentlich  entwickelt  ist
sodann  der  Giro-  und  Abrechnungsverkehr  in  Hamburg 1 );  auch
der  eigenartige  Giroverkehr  der  Schulze  -  Delitzschen  Kreditgenossenschaften ­
 *  2 ),  welchen  die  Deutsche  Genossenschaftsbank
von  Sörgel,  Parrisius  &  Cie.  eingerichtet  hat,  verdient  hier

*)  Erreicht  hier  das  Giroguthaben  eine  bestimmte  Höhe,  so  erhält
der  Kunde  eine  Verzinsung.  Im  anderen  Halle  muss  er  noch  pro  Jahr
eine  Umsatzprovision  zahlen.  Vgl.  Dunk  er  a.  a.  O.  S.  450.
2 )  Vgl.  den  Art.  „Giroverkehr“  im  Wörterb.  dey  Volkswirtschaft.
Bd.  1,  S.  934.  Ueber  weitere  Einzelheiten  verweise  ich  auf  diesen  Artikel,
sowie  auf  den  gleichnamigen  Artikel  im  Handw.  der  Staatsw.  2.  Auf!.,
Bd.  4,  S.  728  ff.  und  auf  die  daselbst  angeführte  Literatur.  Die  juristische
Seite  des  Giroverkehrs  bezw.  der  Girozahlung  behandeln  besonders:  Georg
Cohn  in  Endemanns  Handbuch  des  deutschen  Handels-,  See-  und  Wechselrechts. ­
  Bd.  3  (1885),  S.  1041  ff.,  besonders  S.  1055,  Brodmann  in  der
Zeitschrift  für  das  gesamte  Handelsrecht.  Bd.  48.  S.  121  ff.,  besonders
S.  144  und  Gar  eis,  Das  deutsche  Handelsrecht.  Berlin  1899.  S.  742  ff.
            
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