Full text : Das Kontokorrentgeschäft im deutschen Bankgewerbe

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das  Clearing  House,  als  Schuldner  sämtlicher  Passiv-  und  als
Empfänger  sämtlicher  Aktivsaldi  gedacht  wird.  Die  Summen
der  Debet-  und  Kreditseite  müssen  selbstverständlich  im  Bilanzkonto, ­
  welches  für  das  Clearing  House  aufgestellt  wird,  miteinander ­
  übereinstimmen.  Die  Summen,  welche  die  Banken
zu  zahlen,  resp.  zu  empfangen  haben,  werden  entweder  dem
Clearing  House  übermittelt,  bezw.  von  diesem  an  die  aktiv
abschliessenden  Banken  abgeführt,  oder  auf  das  Girokonto  einer
der  an  der  Abrechnung  beteiligten  Banken,  bei  welcher  alle
übrigen  Banken  ein  Konto  haben,  übernommen 1 ).  Während
beim  Kontokorrent  der  Saldo  festgestellt  wird,  wird  hier  gewissermassen
  der  Saldo  der  Saldi,  oder  „Generalsaldo“  ermittelt ­
  s ).
Aus  unserer  bisherigen  Betrachtung  lässt  sich  ersehen,
dass  die  vorgeführten  Formen  der  laufenden  Rechnung,  welche
dem  Zahlungsverkehre  bezw.  der  Zahlungsvermittlung  dienen,
eine  Kreditgewährung  des  Kunden  an  die  Bank  zur  Folge
haben,  dass  also  in  all  diesen  Fällen  ein  Passivgeschäft  der
Banken  vorliegt.  Wir  können  hier  getrost  von  der  laufenden
Rechnung  sprechen  insoferne,  als  die  Voraussetzungen  einer
solchen  gegeben  sind;  nicht  jedesmal,  bei  Einzahlungen,  bezw.
Abhebungen  wird  zwischen  der  Bank  und  ihrem  Korrespondenten ­
  abgerechnet;  dies  würde  viel  zu  umständlich  sein;  vielmehr ­
  erst  nach  Ablauf  eines  gewissen  Zeitraums  wird  ermittelt, ­
  wie  gross  des  Kunden  Guthaben  ist.
Der  folgende  Abschnitt  soll  uns  die  übrigen  Formen  der
laufenden  Rechnung,  welche  vornehmlieh  den  Zwecken  des
Kreditverkehrs  dienen,  vor  Augen  führen.

*)  Rauchberg,  Artikel  „Clearing  House“  im  Handw.  der  Staatsw.
2.  Auf!.,  Bd.  3,  S.  54  ff.
2 )  Da  hier  an  der  Abrechnung  mehr  als  zwei  Personen  beteiligt
sind,  so  glaubt  Greb  er  (a.  a.  0.  S.  2.  8)  von  einem  Kollektivkontokorrentverkehr ­
  sprechen  zu  können.  Dies  ist  jedoch  nach  obigen  Ausführungen
nicht  angängig.

Buff,  Bas  Kontokorrent  gesehäft  im  deutschen  Bankgewerbe

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