Full text : Das Kontokorrentgeschäft im deutschen Bankgewerbe

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B.  Bedeutung  für  den  Kreditverkehr
§  4
Allgemeines
Der  Hauptunterschied  zwischen  den  bereits  erörterten  und
den  jetzt  zu  betrachtenden  Formen  des  Kontokorrents  liegt
in  der  Art  der  Kreditgewährung.  Demgemäss  ist  auch  der
wirtschaftliche  Charakter  bei  beiden  ein  verschiedener.  Bisher
war  die  Schuldner-  resp.  Gläubigereigenschaft  eine  sich  stets
gleichbleibende  und  bildete  das  Deposit  die  Grundlage  aller
Transaktionen;  es  sollte  ferner  nicht  dem  Kreditbedürfnisse  des
Depositars  abgeholfen  werden.  Dieser,  gewöhnlich  eine  Bank
oder  ein  Bankier,  wird  auch,  wenn  er  Kredit  benötigt,  nicht
zu  dem  verzweifelten  Mittel  greifen,  seinen  Geschäftsfreund
zur  Einlage  von  Depositen  zu  veranlassen.  Anders  bei  den
jetzt  zu  betrachtenden  Formen  der  laufenden  Rechnung.  Hier
kann  eine  Kreditgewährung  wohl  nach  einer  Seite  hin  stattfinden, ­
  doch  muss  sie  nicht;  sehr  häufig  ist  auch  die  Möglichkeit ­
  geboten,  dass  die  Schuldner-  bezw.  Gläubigereigenschaft
wechselt,  also  ein  „Kontokorrent  mit  wechselnder  Rolle“  vorliegt; ­
  oder  es  können  sich  zwei  Firmen  gegenseitig  Geschäftsaufträge ­
  erteilen,  wodurch  auf  beiden  Seiten  zugleich  Forderungen ­
  entstehen  können.  Die  Initiative  geht  hier  immer,  im
Gegensatz  zur  laufenden  Rechnung  auf  Depositen-,  Scheckund
  Girokonto,  vom  Kreditnehmer  oder  von  beiden  Kontrahenten ­
  aus.  Allerdings  zeigt  sich  mit  dem  Depositengeschäfte
eine  gewisse  Verwandtschaft  insoferne,  als  der  Korrespondent 1 ),
wenn  er  sich  z.  B.  einen  Maximalkredit  eröffnen  lässt,  ein  Guthaben ­
  eingeräumt  erhält,  über  das  er  nach  Belieben,  -wie  über
ein  Deposit  verfügen  kann;  ein  auf  solche  Weise  entstandenes
Guthaben  ist  also  gewissermassen  ein  fiktives  Deposit.  Der
Korrespondent  macht  entweder  Abhebungen  oder  er  überweist
Beträge  an  einen  anderen;  er  kann  auch  auf  seinen  Kreditgeber

’)  So  wird  der  Geschäftsfreund  gewöhnlich  genannt,  wenn  einer  der
beiden  Kontrahenten  ein  Bankier  ist.
            
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