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B. Bedeutung für den Kreditverkehr
§ 4
Allgemeines
Der Hauptunterschied zwischen den bereits erörterten und
den jetzt zu betrachtenden Formen des Kontokorrents liegt
in der Art der Kreditgewährung. Demgemäss ist auch der
wirtschaftliche Charakter bei beiden ein verschiedener. Bisher
war die Schuldner- resp. Gläubigereigenschaft eine sich stets
gleichbleibende und bildete das Deposit die Grundlage aller
Transaktionen; es sollte ferner nicht dem Kreditbedürfnisse des
Depositars abgeholfen werden. Dieser, gewöhnlich eine Bank
oder ein Bankier, wird auch, wenn er Kredit benötigt, nicht
zu dem verzweifelten Mittel greifen, seinen Geschäftsfreund
zur Einlage von Depositen zu veranlassen. Anders bei den
jetzt zu betrachtenden Formen der laufenden Rechnung. Hier
kann eine Kreditgewährung wohl nach einer Seite hin stattfinden,
doch muss sie nicht; sehr häufig ist auch die Möglichkeit
geboten, dass die Schuldner- bezw. Gläubigereigenschaft
wechselt, also ein „Kontokorrent mit wechselnder Rolle“ vorliegt;
oder es können sich zwei Firmen gegenseitig Geschäftsaufträge
erteilen, wodurch auf beiden Seiten zugleich Forderungen
entstehen können. Die Initiative geht hier immer, im
Gegensatz zur laufenden Rechnung auf Depositen-, Scheckund
Girokonto, vom Kreditnehmer oder von beiden Kontrahenten
aus. Allerdings zeigt sich mit dem Depositengeschäfte
eine gewisse Verwandtschaft insoferne, als der Korrespondent 1 ),
wenn er sich z. B. einen Maximalkredit eröffnen lässt, ein Guthaben
eingeräumt erhält, über das er nach Belieben, -wie über
ein Deposit verfügen kann; ein auf solche Weise entstandenes
Guthaben ist also gewissermassen ein fiktives Deposit. Der
Korrespondent macht entweder Abhebungen oder er überweist
Beträge an einen anderen; er kann auch auf seinen Kreditgeber
’) So wird der Geschäftsfreund gewöhnlich genannt, wenn einer der
beiden Kontrahenten ein Bankier ist.