33
das Clearing House, als Schuldner sämtlicher Passiv- und als
Empfänger sämtlicher Aktivsaldi gedacht wird. Die Summen
der Debet- und Kreditseite müssen selbstverständlich im Bilanzkonto,
welches für das Clearing House aufgestellt wird, miteinander
übereinstimmen. Die Summen, welche die Banken
zu zahlen, resp. zu empfangen haben, werden entweder dem
Clearing House übermittelt, bezw. von diesem an die aktiv
abschliessenden Banken abgeführt, oder auf das Girokonto einer
der an der Abrechnung beteiligten Banken, bei welcher alle
übrigen Banken ein Konto haben, übernommen 1 ). Während
beim Kontokorrent der Saldo festgestellt wird, wird hier gewissermassen
der Saldo der Saldi, oder „Generalsaldo“ ermittelt
s ).
Aus unserer bisherigen Betrachtung lässt sich ersehen,
dass die vorgeführten Formen der laufenden Rechnung, welche
dem Zahlungsverkehre bezw. der Zahlungsvermittlung dienen,
eine Kreditgewährung des Kunden an die Bank zur Folge
haben, dass also in all diesen Fällen ein Passivgeschäft der
Banken vorliegt. Wir können hier getrost von der laufenden
Rechnung sprechen insoferne, als die Voraussetzungen einer
solchen gegeben sind; nicht jedesmal, bei Einzahlungen, bezw.
Abhebungen wird zwischen der Bank und ihrem Korrespondenten
abgerechnet; dies würde viel zu umständlich sein; vielmehr
erst nach Ablauf eines gewissen Zeitraums wird ermittelt,
wie gross des Kunden Guthaben ist.
Der folgende Abschnitt soll uns die übrigen Formen der
laufenden Rechnung, welche vornehmlieh den Zwecken des
Kreditverkehrs dienen, vor Augen führen.
*) Rauchberg, Artikel „Clearing House“ im Handw. der Staatsw.
2. Auf!., Bd. 3, S. 54 ff.
2 ) Da hier an der Abrechnung mehr als zwei Personen beteiligt
sind, so glaubt Greb er (a. a. 0. S. 2. 8) von einem Kollektivkontokorrentverkehr
sprechen zu können. Dies ist jedoch nach obigen Ausführungen
nicht angängig.
Buff, Bas Kontokorrent gesehäft im deutschen Bankgewerbe
3