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Kontokovrentverkehr eine der wichtigsten Aufgaben aller Sparkassen
bleiben müsse 1 ). Dies entspräche auch mehr der Natur
ihrer Passiven; denn gerade dadurch, dass die Sparkassen
mehr ihre Anlagen in Hypotheken machen * 2 ), kommen sie
leicht mit dem so wichtigen Prinzip der Harmonie der Verfallfristen
in Konflikt. Sodann stammen die Sparkassengelder
obendrein weitaus zum grössten Teile von kleinen Leuten und
würde durch Kreditgewährung wiederum an die unteren Klassen
der Zweck der Sparkassen mehr erfüllt. Da aber die Sparkasse
nicht nur die Spargelegenheit erleichtern und den Spartrieb
anreizen soll, sondern insbesondere die Sicherheit der
Anlage gewährleisten muss, so muss sie bei Gewährung von
Kontokorrentkrediten überaus vorsichtig sein; insbesondere
wird sie sich nicht zur Einräumung von Blankokrediten verstehen
dürfen, da sich dies, nicht mit der Natur der Spareinlagen
verträgt. Aber eine Kreditgewährung nach dem
Muster des schottischen Cash credit erscheint unseres Erachtens
durchaus unbedenklich. Vorbedingung dazu ist, dass der so
streng am Althergebrachten haftende bureaukratische Geist der
massgebenden Kreise schwindet und sich den modernen wirtschaftlichen
Verhältnissen anpasst. In Deutschland sind es infolge
von gesetzlichen Beschränkungen bis jetzt nur noch
wenige Sparkassen, die nach den Statuten die Gewährung von
Kontokorrentkrediten zulassen. Von diesen sei besonders die
Kreis-, Spar- und Darlehenskasse in Merzig 3 ) genannt. Nach
’) Vgl. dazu: Deutscher Oekonomist von 1899. S. 686. Art. „Bankgeschäfte
der Sparkassen“.
2 ) So waren z. B. von dem Vermögen der preussischen Sparkassen
im Rechnungsjahre 1900 58,36% in Hypotheken angelegt. Vgl. den
Art.: „Die preussischen Sparkassen im Rechnungsjahre 1900“ von G-.Evert
in der Zeitschrift des Königl. Preussischen Statistischen Bureaus. Berlin
1902. S. 122.
a ) In § 21 Ziff. 8 des Statuts der genannten Sparkasse heisst es:
„Geschäftsinhabern und sonstigen Interessenten im Kreise Merzig kann
auf Wunsch ein Kredit in laufender Rechnung bis zu einem nach Lage
des einzelnen Palles zu vereinbarenden Höehstbetrage eröffnet werden. —
Einen derartigen Verkehr kann die Sparkasse jedoch nur dann begründen,
wenn bei Eingehung eines Kontokorrentverhältnisses für die aus demselben
herrührenden Forderungen Sicherheit auf eine in dem Statut vorgesehriebene
Weise geboten wird u. s. w.“