Full text : Das Kontokorrentgeschäft im deutschen Bankgewerbe

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dem  badischen  Sparkassengesetze  können  laufende  Rechnungen
mit  einmaliger  und  jeweiliger  staatlicher  Genehmigung  begründet ­
  werden,  wovon  auch,  wie  Seidel 1 )  mitteilt,  bisher  in
umfangreicher  Weise  Gebrauch  gemacht  wurde,  indem  der
Personalkredit  auf  Schuldschein  in  zahlreichen  Fällen  zum
Kontokorrentverkehr  ausgestaltet  wurde.  Dadurch  wurde  dem
Klienten  der  Kasse,  besonders  dem  Landwirte  Gelegenheit  gegeben, ­
  sich  von  der  Uebervorteilung  des  Händlers  oder  aus
Wucherhänden  loszumachen.  —  In  Bayern  ist  nur  der  Kontokorrentverkehr ­
  der  Sparkassen  mit  der  Königl.  Bank  und  der
bayrischen  Hypotheken-  und  Wechselbank,  nicht  aber  der
Kontokorrentverkehr  mit  Privaten,  geregelt.  Erstere  gewährt
den  Sparkassen  der  Gemeinden  mit  städtischer  Verfassung,  in
der  Pfalz  den  Gemeinden  mit  mehr  als  5000  Seelen  provisionsfreie ­
  Kontokorrente  zu  2°/o,  bei  Kontokorrentkredit  verlangt
sie  Deckung  und  gewährt  hiebei  keine  Provisionsfreiheit.  Die
bayrische  Hypotheken-  und  Wechselbank  gewährt  den  gemeindlichen ­
  und  Distriktsparkassen  Bayerns,  welche  darum
nachsuchen,  provisionsfreie  Kontokorrente  mit  2 1 /2  °/o  Verzinsung ­
  (von  1869  bis  1886  3 1 jz  °/o  Verzinsung),  in  dem  vom
Jahre  1869  vereinbarten  Rahmen.  Die  Bank  behält  sich  ferner
die  Aufhebung  des  Kontokorrentverhältnisses  unter  einjähriger
Aufkündigung  vor *  2 ).
In  der  neuesten  Zeit  hat  sich  auch  Preussen  etwas  freundlicher ­
  zu  dieser  Frage  gestellt.  So  haben  denn  auch  in  den
Grundzügen  des  Entwurfes  eines  neuen  preussischen  Sparkassengesetzes ­
  die  Bestimmungen  Aufnahme  gefunden,  wonach
für  die  Sparkassen  die  Eröffnung  eines  Scheck-  und  Kontokorrentverkehrs ­
  mit  Gemeinden  oder  mit  Privatpersonen  von
der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  werden  kann.  Hier  steht  also
unseren  Sparkassen  noch  ein  grosses  Feld  offen,  zumal,  wenn
man  die  riesigen  Kapitalien  ins  Auge  fasst,  die  ihnen  zur  Verfügung ­
  stehen.  So  betrug  am  Schlüsse  des  Jahres  1900  für

')  M.  Seidel,  Art.  „Sparkassen“  in  Handw.  der  Staatsw.  2.  Aufl.,
Bd.  6,  S.  863.
2 )  Das  bayr.  Sparkassenwesen  von  Dr.  Robert  Schachner.  Erlangen ­
  und  Leipzig  1900.  S.  112.
            
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