Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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selbst  unterschätzte  Arbeit»,  sagt  Karischew  ....  «Durch  eine  stufenweise ­
  und  plamnässige  Erhöhung  der  Arbeitsleistungen  ohne  Vermehrung
des  dem  Verpächter  abzugebenden  Teiles  des  Rohertrages  wird  das  Ziel
leichter  erreicht.  Für  den  Verpächter  erhöht  dies  Mittel  die  Rentabilität
des  Bodens  und  versieht  ihn  mit  den  ihm  so  nötigen  Arbeitskräften.  Vom
Bauern  aber  werden  keine  für  ihn  so  wertvolle  Geldmittel  gefordert...  »*)
So  viel  über  die  mit  dem  Teilbau  verbundene  Arbeitspacht.
Was  die  eigentliche  Arbeitspacht  betrifft,  bei  welcher  als  Entgelt
die  Nutzniessung  des  Ackerstückes  oder  Weiderecht  gegeben  wird,  so
bildet  diese  Form  des  Naturallohnes  wirkliche  Ueberbleibsel  von  den
alten  Frondiensten,  die  zur  Zeit  der  Leibeigenschaft  geherrscht  hatten.
Zur  Charakteristik  des  Wesens  dieser  Form  des  Naturallohnes  wollen
wir  hier  einen  solchen  Vertrag  zwischen  dem  Gutsherrn  und  einer  sich
verpflichtenden  Bauerngemeinschaft  wiedergeben.
Der  Vertrag  ist  schriftlich  abgeschlossen  und  lautet  folgendermassen:
1.  Vertrag,  abgeschlossen  zwischen  der  Dorfgemeinde  der  ehemaligen
gutsherrlichen  Bauern  und  dem  Gutsherrn  in  dem  Bezirk  8  des
Wolostj  (Dorfbezirk)  Rossianowska  im  Kreise  Tiraspol  des  Gouv.
Cherson.
2.  Im  Jahre  1886  haben  die  Unterzeichneten  folgenden  Vertrag  abgeschlossen ­
  :
3.  Für  das  von  uns  gepachtete  Ackerland  für  Sommer-  und  Winterkorn ­
  der  Ernte  vom  Jahre  1886  sind  wir  verpflichtet,  so  und  so
viel  Getreide  mit  unseren  Fuhrwerken  auf  den  Gutshof  einzufahren
und  dort  in  üblicher  Weise  in  Haufen  aufzusetzen.
4.  Wir,  die  Bauern  verpflichten  uns  auf  x [a  Dess.  vom  gutsherrlichen
Felde  das  Getreide  in  Schobern  mit  unseren  Geräten,  bei  unserer
Verköstigung  kostenfrei  zusammen  in  Haufen  aufzusetzen  und  mit
Forken  die  von  den  Fuhrwerken  gefallenen  Aehren  wieder  aufzuladen. ­

5.  Ausserdem  ist  jeder  von  uns  verpflichtet,  zur  Zeit  des  Getreideeinfahrens ­
  dieses  mit  unseren  Fuhrwerken  auf  je  15  Schobern  pro
Wagen  auf  die  Gutswirtschaft  zu  schaffen  und  es  dort  kostenfrei
abzustaken.
6.  Wir  verpflichten  uns,  aus  den  gutsherrlichen  Speichern  das  Korngetreide ­
  auf  jedem  Fuhrwerk  je  einen  Sack  Korn  von  jeder  Dess.
bis  zur  Eisenbahnstation  kostenfrei  zu  transportieren.
i)  Karischew.  Die  Pacht.  Wirkungen  der  Getreideernte  und  der  Getreidepreise
auf  die  Volkswirtschaft  in  Russland.  Sammlung  herausgegeben  von  A.  Tschuprow  und
W.  Postnikow.
            
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