Full text: Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

98 
Die Arbeit des Bauern steht dem Gutsherrn und zwar unter solch 
schweren Arbeitsbedingungen zur Verfügung, wie sie der besitzlose, freie 
Lohnarbeiter gar nicht kennt. Nach dem soeben erwähnten Vertrage 
sind die Bauern verpflichtet, einerseits zu einer Reihe von Arbeiten, 
anderseits zur Ausführung derselben auf die erste Aufforderung des 
Gutsherrn; sie sind daher gezwungen, ihre Arbeitszeit und Kraft in 
grossem Masse dem Gutsherrn auf Kosten ihrer eigenen Wirtschaft zur 
Verfügung zu stellen. 
In allen Quellen, privaten wie offiziellen, treffen wir fortwährend 
bittere Klagen darüber, dass dieser Artikel des Vertrages — die For 
derung, die Arbeiten bei der ersten Aufforderung des Gutsherrn zu ver 
richten — eine der schwersten Bestimmungen bilden, die den eigenen 
Wirtschaften der Bauern den grössten Schaden bringt. Der Bauer wird 
gezwungen, die Feldarbeiten in seiner Wirtschaft zu verlassen und die 
Arbeiten in der Gutswirtschaft zu verrichten. Das Getreide fällt aus 
und verfault und das auch ohnedies sehr knappe Haushaltungsbudget 
des Bauern wird noch knapper wegen der Missernte, die als Folge der 
unzeitgemässen und vernachlässigten Feldarbeiten entsteht. «Es kommt 
sehr oft vor, dass der Bauer gezwungen wird, fremdes Ackerland zu 
bestellen, obwohl sein eigenes — nach dem treffenden Ausdruck des 
Kleinrussen — nach ihm schreit.» 1 ) Besonders deutlich tritt die Aus 
beutung der bäuerlichen Arbeit bei der Arbeitspacht hervor, wenn wir 
den Geldwert der vom Bauern zu verrichtenden Arbeiten mit dem Pacht- 
preise für Ackerland oder dem Entgelt für Weidenutzung vergleichen. 
Da diese Arbeitsleistungen in Geld berechnet werden können, so 
wird dem Bauern gewöhnlich freie Wahl gelassen, abzumähen, aufzu 
ackern oder eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen. Uebrigens kommt 
das nicht sehr oft vor, da durch die vom Bauer verrichteten Arbeiten 
der Gutsherr mehr gewinnt, als wenn er den Pachtpreis in Geld bekäme, 
ln dem Jahre einer guten Ernte, wenn Mangel an Arbeitskräften zu be 
fürchten ist und die Arbeitslöhne in die Höhe gehen, ist es für den 
Gutsherrn sehr vorteilhaft, für bestimmte Arbeiten die Arbeitskräfte zur 
sofortigen Verfügung zu haben. Es dürfen darum bestimmte Arbeiten, 
wie Abmähen und Fahren von Getreide, nie durch Zahlung einer Geld 
summe abgelöst werden, — sie sind in jedem Arbeitsvertrage erwähnt. 2 ) 
Vergleichen wir den Geldwert der Arbeitsleistungen, die von den Bauern 
gegen Ueberlassung des Weiderechtes sowie bei der Arbeitspacht zu 
Ü Warb. Die Landarbeiter im Leben und in der Gesetzgebung. S. 13. — Karischew. 
Die Bauernpacht. Dorpat. 1892. S. 263. 
2 ) Vgl. Materialien zum Bodenkataster im Gouv. Cherson Bd. I—VI.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.