Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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verrichten  sind  mit  den  üblichen  Arbeitslöhnen  für  dieselbe  Arbeit,  so
tritt  die  grosse  Differenz  zwischen  diesen  beiden  Formen  der  Entlohnung
ganz  deutlich  hervor.  Dieser  Vergleich  kann  aber  nicht  exakt  durchgeführt ­
  werden,  da  der  ganze  Zyklus  der  von  dem  Bauern  verrichteten
Arbeitsleistungen  sehr  schwer  festzustellen  ist  und  diese  Arbeitsleistungen
nur  annähernd  in  Geld  ausgedrückt  werden  können.  Sind  schon  die
reinen  Arbeitsleistungen  schwer  festzustellen,  so  gilt  das  noch  mehr  von
den  Arbeitsleistungen,  die  als  Zusatz  beim  Teilbau  auferlegt  werden.
Wir  wollen  darum  den  Vergleich  nur  bezüglich  der  reinen  Arbeitsleistungen ­
  ziehen.  Wie  man  aus  der  Tabelle  LV11  sieht,  entspricht  der
Geldwert  der  Arbeitsleistungen,  die  der  Bauer  bei  der  Arbeitspacht  oder
für  das  Weiderecht  zu  verrichten  hat,  nicht  dem  Pachtpreis  oder  dem
Preise  für  Hutweide;  diese  letzten  stehen  gewöhnlich  bedeutend  niedriger,
als  der  Geldwert  der  Summe  der  vom  Bauern  zu  verrichtenden  Arbeitsleistungen. ­
  Die  Differenz  beträgt  bei  der  Arbeitspacht  zwischen  33°/o
und  200  °/o  und  bei  Arbeitsverpflichtung  gegen  Ueberlassung  des  Weiderechtes ­
  zwischen  12%  und  300%.
Es  sei  noch  kurz  ein  typischer  Fall  der  Entlohnung  des  Arbeiters
mit  Ueberlassung  von  Weiderecht  angeführt.  Der  Geldwert  der  Arbeitsleistungen ­
  war  in  diesem  Falle  schwer  festzustellen,  der  Fall  bringt  aber
manches  Interessante,  da  darin  einerseits  der  ganze  Zyklus  der  vom  Bauern
zu  verrichtenden  Arbeit  sehr  anschaulich  hervortritt,  anderseits  auch  eine
für  die  Entlohnung  mit  Land  ganz  charakteristische  Bedingung  gestellt
ist,  nämlich  die  Verpflichtung  des  Arbeiters,  ausser  den  von  ihm  zu  verrichtenden ­
  Arbeiten  noch  zu  gewissen  Arbeiten  dem  Gutsherrn  seine
Arbeitskräfte  zu  herabgesetzten  Preisen  zur  Verfügung  zu  stellen.
Der  Kontrakt  setzt  fest:  Für  das  Weiderecht  wird  der  Bauer  verpflichtet, ­
  entweder  in  barem  Gelde  4  Rubel  50  Kop.  zu  bezahlen  oder
1.  für  jedes  Stück  Vieh  1  Dess.  Getreide  einzubringen;
2.  2%  Schobern  auszuführen;
3.  einen  Haufen  Schilfrohr  abzumähen  und  auf  den  Hof  des  Gutsherrn ­
  hinzuschaffen  und  einen  Tag  auf  der  Gutswirtschaft  zu  arbeiten;
4.  dem  Gutsherrn  zur  Zeit  des  Scherens  der  Schafe  einen  Schafscherer ­
  und  während  der  Getreideernte  einen  Binder  zur  Verfügung ­
  zu  stellen  zu  folgenden  Löhnen:  dem  Schafscherer  2  Kop.
für  jedes  Schaf,  dem  Binder  7—10  Kop.  pro  Tag.
Wie  man  sieht,  ist  die  Entlohnung  des  Arbeiters  mit  Land  oder
mit  Ueberlassung  des  Weiderechtes  für  den  Gutsherrn  besonders  vorteilhaft ­
  (russisch  wird  die  Arbeitspacht  vom  Volksmund  auch  «Vorteil»  —
Wygoda  -  genannt).  Wie  zur  Zeit  der  Leibeigenschaft  müssen  die  Bauern
            
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