Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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Die  Arbeit  des  Bauern  steht  dem  Gutsherrn  und  zwar  unter  solch
schweren  Arbeitsbedingungen  zur  Verfügung,  wie  sie  der  besitzlose,  freie
Lohnarbeiter  gar  nicht  kennt.  Nach  dem  soeben  erwähnten  Vertrage
sind  die  Bauern  verpflichtet,  einerseits  zu  einer  Reihe  von  Arbeiten,
anderseits  zur  Ausführung  derselben  auf  die  erste  Aufforderung  des
Gutsherrn;  sie  sind  daher  gezwungen,  ihre  Arbeitszeit  und  Kraft  in
grossem  Masse  dem  Gutsherrn  auf  Kosten  ihrer  eigenen  Wirtschaft  zur
Verfügung  zu  stellen.
In  allen  Quellen,  privaten  wie  offiziellen,  treffen  wir  fortwährend
bittere  Klagen  darüber,  dass  dieser  Artikel  des  Vertrages  —  die  Forderung, ­
  die  Arbeiten  bei  der  ersten  Aufforderung  des  Gutsherrn  zu  verrichten ­
  —  eine  der  schwersten  Bestimmungen  bilden,  die  den  eigenen
Wirtschaften  der  Bauern  den  grössten  Schaden  bringt.  Der  Bauer  wird
gezwungen,  die  Feldarbeiten  in  seiner  Wirtschaft  zu  verlassen  und  die
Arbeiten  in  der  Gutswirtschaft  zu  verrichten.  Das  Getreide  fällt  aus
und  verfault  und  das  auch  ohnedies  sehr  knappe  Haushaltungsbudget
des  Bauern  wird  noch  knapper  wegen  der  Missernte,  die  als  Folge  der
unzeitgemässen  und  vernachlässigten  Feldarbeiten  entsteht.  «Es  kommt
sehr  oft  vor,  dass  der  Bauer  gezwungen  wird,  fremdes  Ackerland  zu
bestellen,  obwohl  sein  eigenes  —  nach  dem  treffenden  Ausdruck  des
Kleinrussen  —  nach  ihm  schreit.» 1 )  Besonders  deutlich  tritt  die  Ausbeutung ­
  der  bäuerlichen  Arbeit  bei  der  Arbeitspacht  hervor,  wenn  wir
den  Geldwert  der  vom  Bauern  zu  verrichtenden  Arbeiten  mit  dem  Pachtpreise
  für  Ackerland  oder  dem  Entgelt  für  Weidenutzung  vergleichen.
Da  diese  Arbeitsleistungen  in  Geld  berechnet  werden  können,  so
wird  dem  Bauern  gewöhnlich  freie  Wahl  gelassen,  abzumähen,  aufzuackern ­
  oder  eine  bestimmte  Geldsumme  zu  bezahlen.  Uebrigens  kommt
das  nicht  sehr  oft  vor,  da  durch  die  vom  Bauer  verrichteten  Arbeiten
der  Gutsherr  mehr  gewinnt,  als  wenn  er  den  Pachtpreis  in  Geld  bekäme,
ln  dem  Jahre  einer  guten  Ernte,  wenn  Mangel  an  Arbeitskräften  zu  befürchten ­
  ist  und  die  Arbeitslöhne  in  die  Höhe  gehen,  ist  es  für  den
Gutsherrn  sehr  vorteilhaft,  für  bestimmte  Arbeiten  die  Arbeitskräfte  zur
sofortigen  Verfügung  zu  haben.  Es  dürfen  darum  bestimmte  Arbeiten,
wie  Abmähen  und  Fahren  von  Getreide,  nie  durch  Zahlung  einer  Geldsumme ­
  abgelöst  werden,  —  sie  sind  in  jedem  Arbeitsvertrage  erwähnt. 2 )
Vergleichen  wir  den  Geldwert  der  Arbeitsleistungen,  die  von  den  Bauern
gegen  Ueberlassung  des  Weiderechtes  sowie  bei  der  Arbeitspacht  zu
Ü  Warb.  Die  Landarbeiter  im  Leben  und  in  der  Gesetzgebung.  S.  13.  —  Karischew.
Die  Bauernpacht.  Dorpat.  1892.  S.  263.
2 )  Vgl.  Materialien  zum  Bodenkataster  im  Gouv.  Cherson  Bd.  I—VI.
            
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